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K+S Aktiengesellschaft

EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft
Einberufung der Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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K+S Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Kassel ISIN: DE0007162000 WKN: 716 200

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 11. Mai 2011, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel - Stadthalle, Holger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel.

Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Auf der Internetseite der Gesellschaft www.k-plus-s.com/hv befinden sich Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll.

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

"Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR 225.691.919,30 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00 auf 191.400.000 dividendenberechtigte Stückaktien EUR 191.400.000,00 Gewinnvortrag EUR 34.291.919,30 Bilanzgewinn EUR 225.691.919,30"

Zu diesem Beschlussvorschlag wird auf folgendes hingewiesen:

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 250.000 eigene Aktien, aus denen ihr nach § 71b AktG keine Rechte zustehen. Die Aktien wurden erworben, um sie im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms an Mitarbeiter zu veräußern.

Vorstand und Aufsichtsrat gehen mit obigem Beschlussvorschlag von der vollständigen Veräußerung der gegenwärtig noch gehaltenen 250.000 eigenen Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung aus. Für den Fall, dass die eigenen Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung nicht vollständig veräußert sein sollten, würde der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

6. Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:

a) Die bei Wirksamwerden der Satzungsänderungen gemäß nachfolgenden Buchst. b) bis d) bestehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien umgewandelt.

b) In § 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung werden die Worte "auf den Inhaber lautende" gestrichen.

c) § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"Die Aktien lauten auf Namen. Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf Namen lauten sollen, so lauten sie auf Namen."

d) § 15 der Satzung wird unter Beibehaltung der Überschrift wie folgt neu gefasst:

"Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die

a) rechtzeitig angemeldet und

b) für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind."

7. Zustimmung zur Übermittlung von Informationen im Wege der Datenfernübertragung und entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:

a) Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären Informationen auch im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.

b) Die Satzung wird wie folgt geändert:

aa) Die Überschrift von § 3 wird wie folgt neugefasst:

        "Bekanntmachungen und Informationsübermittlung"

        bb) § 3 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

         "Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären Informationen auch im
         Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln."

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Der Nachweis ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ("Nachweis") zu führen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung ("Nachweisstichtag" oder "Record Date"), das ist der 20. April 2011, 0.00 Uhr, zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens am 4. Mai 2011, 24.00 Uhr, in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen:

K+S Aktiengesellschaft c/o Commerzbank AG WASHV dwpbank Wildunger Straße 14 60487 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0) 69 / 5099-1110 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) wenden sich bei Fragen bitte an die Bank of New York Mellon, New York, Tel.: +1-888-269-2377, oder an ihre Bank bzw. ihren Broker.

Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit aus eigenem Recht nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Wir weisen darauf hin, dass auch im Fall der Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich sind.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.

Zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten kann der entsprechende Abschnitt auf der Eintrittskarte verwendet werden, die den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung durch das depotführende Institut zugesandt wird.

Die Gesellschaft bietet für die elektronische Übermittlung der Vollmacht, einer etwaigen Weisungserteilung und des Widerrufs der Vollmacht unter www.k-plus-s.com/hv ein internetbasiertes System an. Für die Nutzung dieses Systems ist die Eintrittskartennummer erforderlich. Die Eintrittskarte wird durch das depotführende Institut nach erfolgter Anmeldung übersandt. Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Hauptversammlung hinterlegten näheren "Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung" entnehmen.

Wir weisen darauf hin, dass über das internetbasierte System erteilte Vollmachten und Weisungen nur über dieses System geändert und nur dort oder durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung widerrufen werden können.

Sollten Vorstand und Aufsichtsrat in Hinblick auf etwa von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien am Tag der Hauptversammlung einen hinsichtlich der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien sowie des Gewinnvortrags geänderten - ansonsten aber unveränderten - Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten (vgl. hierzu den Hinweis unter Tagesordnungspunkt 2), erstreckt sich eine den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft hierzu erteilte Weisung auch auf den geänderten Beschlussvorschlag.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des Vorstandsvorsitzenden unter www.k-plus-s.com/hv im Internet übertragen.

Rechte der Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen bei der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Sonntag, 10. April 2011, 24.00 Uhr, eingehen.

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Dienstag, 26. April 2011, 24.00 Uhr, eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Dienstag, 26. April 2011, 24.00 Uhr eingeht.

Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

K+S Aktiengesellschaft Investor Relations Bertha-von-Suttner-Straße 7 34131 Kassel Telefax: +49 (0) 561 / 9301 - 2425 E-Mail: investor-relations@k-plus-s.com

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 191.400.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 250.000 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Die Aktien wurden erworben, um sie im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms an Mitarbeiter zu veräußern.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Folgende Informationen sind zeitgleich mit der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich:

- Der Inhalt der Einberufung,

- eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll,

- die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

- der Jahresabschluss der K+S Aktiengesellschaft
        - der Konzernabschluss
        - der Lagebericht
        - der Konzernlagebericht,
        - der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns,
        - der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
          4, 315 Abs. 4 HGB
        - der Bericht des Aufsichtsrats,

- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung,

- ein Formular zur elektronischen Vollmachts-/Weisungserteilung,

- nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre,

- weitere Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter +49 (0) 561 / 9301-1100.

Kassel, 30. März 2011

Der Vorstand K+S Aktiengesellschaft mit Sitz in Kassel

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Christian Herrmann
Telefon: +49 (0) 561 9301 1460
E-Mail: christian.herrmann@k-plus-s.com

Branche: Chemie
ISIN: DE0007162000
WKN: 716200
Index: DAX, Midcap Market Index, CDAX, Classic All Share, HDAX,
Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Regulierter Markt
Hamburg / Regulierter Markt
Stuttgart / Regulierter Markt
Düsseldorf / Regulierter Markt
Hannover / Regulierter Markt
München / Regulierter Markt

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