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Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Soldatenwitwe erhält keine Entschädigung
DBwV-Vorsitzender Gertz zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts:

Berlin (ots)

"Das Verteidigungsministerium drückt sich vor der finanziellen
Absicherung der Soldaten im Auslandseinsatz"
Entsetzt und schockiert reagierten Soldaten im Plenum auf die
Entscheidung des Berliner  Verwaltungsgerichts: Die Witwe des in
Mazedonien tödlich verunglückten Oberstabsarztes Sven Eckelmann
bekommt nach dem Urteil der Richter von  20. Juni keine
Entschädigung. Die Klage der Frau gegen das Verteidigungsministerium
wurde abgewiesen. Die Ehefrau des Offiziers hatte  eine Einmalzahlung
von rund 38 000 Euro unter Hinweis auf das Auslandsverwendungsgesetz
gefordert.
"Dieses Urteil  ist ein Schlag für die Hinterbliebenen und die
Soldaten der Bundeswehr. Und es wird sich negativ auf die Motivation
der Soldaten, die in gefährliche Auslandseinsätze entsandt werden,
auswirken", kritisierte der Vorsitzende des Deutschen
BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz. "Wer als Dienstgeber so
mit seinen Soldaten und ihren Angehörigen umgeht, verspielt
Vertrauen. Die Soldaten fühlen  sich im Stich gelassen." Ihnen müsse
nach einer solchen Entscheidung klar sein, dass Angehörige von
Soldaten, die im Auslandseinsatz ihr Leben ließen, Leistungen aus dem
Soldatenversorgungsgesetz in jahrelangen Auseinandersetzungen mit
Gerichten erstreiten müssten. Negative Auswirkungen auf die
Nachwuchsgewinnung seien programmiert
Der Dienstgeber drücke sich um eine gerechte finanzielle
Absicherung von Soldaten im Auslandseinsatz und degradiere die
Angehörigen der Bundeswehr zu Bittstellern, betonte Gertz. Der
Deutsche BundeswehrVerband, der in diesem Musterverfahren Rechtschutz
gewährt kündigte Berufung an.
Der 34jährige Oberstabsarzt und Zeitsoldat kam bei einem
Kfor-Einsatz Ende Mai 1999 in Albanien, als sein Panzer vom Typ Fuchs
von einer maroden Brücke stürzte, ums Leben. Er hinterließ neben  der
Ehefrau zwei Kinder, die heute acht und 15 Jahre alt sind. Das
Gericht befand, der Arzt sei nicht bei einer lebensgefährlichen
Diensthandlung verunglückt. Auch sei der Unfall nicht auf eine
gesteigerte Gefährdungslage zurückzuführen. Der Unfall sei auch keine
Folge von kriegerischen Ereignissen gewesen, die eine Zahlung
gerechtfertigt hätten.
"Der Unfall hätte auch in Deutschland passieren können, wenn
jemand mit einem Panzer zu schnell über eine  zu schmale Brücke
fährt, sagte der Vorsitzende Richter.
"Das ist eine  Begründung, die schon an Zynismus grenzt",
kritisiert der Deutsche BundeswehrVerband.
Wilfried Stolze
Tel.-Nr. 030 / 8047 03 30
Jürgen Meinberg
Tel.-Nr. 0228 / 3823-212

Original-Content von: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), übermittelt durch news aktuell

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