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Polizei Düren

POL-DN: 07042001 Senioren und Polizei bitten Radfahrer um Rücksichtnahme

Jülich (ots)

"Radfahrer machen uns Angst"!
Mit diesem Satz beschreibt eine lebensältere Jülicherin das 
Gefühl, das sie und viele andere Seniorinnen und Senioren überkommt, 
wenn sie als Fußgänger auf den Straßen und Wegen ihrer Stadt 
unterwegs sind. "Wir müssen doch noch einkaufen gehen können, ohne 
dass wir über den Haufen gefahren werden", sagt die 73-Jährige leise 
und richtet ihren Vorwurf damit gegen jene Radfahrer, die sich 
gedankenlos und fern jeder Verkehrsvorschrift in Jülich und anderswo 
bewegen.
Jeder weiß es und man kann es täglich auf unseren Verkehrswegen 
beobachten. Längst nicht alle Radfahrer nehmen Gebote von Fairness, 
Rücksicht und verkehrsgerechtem Verhalten ernst. Leider. Das war für 
zahlreiche ältere Jülicher vor kurzem Anlass genug, die Polizei um 
Hilfe zu bitten.
Polizei nimmt Hilferuf der Seniorinnen und Senioren ernst
Auch die Polizei im Kreis Düren kennt natürlich das durch 
rücksichtsloses Fahrverhalten von Radfahrern verursachte Problem und 
nimmt es sehr ernst. Nicht nur in Jülich wurden deswegen erst im 
vergangenen Jahr besondere Schwerpunkteinsätze zur Überwachung des 
Fahrverhaltens von Radfahrern durchgeführt und zahlreiche Maßnahmen 
gegen uneinsichtige Zweiradfahrer getroffen. Wie zu erwarten, traf 
die Polizei dabei auf viele Rad fahrende Verkehrssünder, denen ihr 
verbotswidriges und gefährliches Verhalten manchmal auch gar nicht 
bewusst war. Dass aber auch ein Zusammenstoß mit einem Fahrrad für 
die Betroffenen mit schwerwiegendsten Folgen enden kann, ist offenbar
insbesondere den Jüngeren oft nicht klar. "Auch bei uns im Kreis 
Düren gab es in naher Vergangenheit einige sehr tragische 
Unfallereignisse, sogar mit tödlichem Ausgang, weil sich falsch 
verhaltende Radfahrer mit Fußgängern zusammen gestoßen sind", bringt 
Heinz Bellen, Verkehrsdezernent der Kreispolizeibehörde Düren, das 
Gefährdungspotential unzweifelhaft zum Ausdruck. Denn gerade für 
ältere Menschen sind die fast lautlos und oft sehr schnell 
herannahenden Fahrräder ein echtes Gefahrenpotential und die 
möglichen körperlichen Unfallfolgen für sie naturgemäß mit besonders 
hohen Risiken verbunden.
Sicherheitsgefühl ist ein hohes Gut
Neben der objektiven Gefährlichkeit gibt es aber auch die 
persönliche Wahrnehmung. Mangelnde Verkehrssicherheit besteht 
subjektiv auch dann, wenn die Bürgerinnen und Bürger alleine das 
Gefühl haben, sie seien in ihrem Umfeld besonders gefährdet. In 
diesem Zusammenhang beeinträchtigt die fehlende Verkehrsmoral von 
manchen Radfahrern das Sicherheitsgefühl und damit die Lebensqualität
älterer Mitbürger enorm. Das ist nicht akzeptabel, denn eine 
Gesellschaft, in der der rücksichtloseste Verkehrsteilnehmer am 
schnellsten voran kommt, wird hoffentlich niemand befürworten.
Klare Verkehrsregeln dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer
Dabei existiert eine unmissverständliche Rechtslage, mit Regeln, die 
allen gerecht werden.
Wer als Fahrradfahrer den öffentlichen Verkehrsraum benutzt ist 
als Verkehrsteilnehmer hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten an 
die Straßenverkehrsordnung gebunden. Grundsätzlich gilt, dass 
Fahrradfahrer - wie alle anderen Fahrzeugführer auch - die Fahrbahn 
benutzen müssen und nicht die den Fußgängern vorbehaltenen Gehwege!
Sind jedoch Radwege angelegt und ausgeschildert (blaues 
Verkehrszeichen mit Fahrradsymbol) besteht eine Benutzungspflicht, 
die Fahrbahn darf dann nur in Ausnahmefällen benutzt werden.
Häufig entstehen Konflikte oder Gefahrensituationen auf den 
Verkehrsflächen, die ursprünglich als reine Gehwegbereiche geplant 
und genutzt wurden, jetzt aber durch zusätzliche Beschilderung sowohl
Fußgängern als auch Radfahrern zur Nutzung offen stehen. Auf diesen 
häufig in Jülich anzutreffenden Wegen (rundes, blaues Verkehrsschild 
mit Fußgänger- und Fahrradsymbol) besteht für Radfahrer die Pflicht, 
dort und nicht auf der Fahrbahn zu fahren. Jedoch ist dann intensiv 
Rücksicht auf den Fußgängerverkehr zu nehmen.
Auch in einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fahrzeugführer, 
also auch die Fahrradfahrer, nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. 
Dieses gilt natürlich auch in ausgewiesenen Fußgängerzonen, wenn 
diese für den Fahrradverkehr freigegeben sind.
Vorsicht, Einsicht, Rücksicht
Über allem aber stehen die Grundregeln aus der 
Straßenverkehrsordnung, die von allen ständige Vorsicht und 
gegenseitige Rücksicht verlangen.
Nicht nur für Kinder, Hilfsbedürftige, sondern auch für ältere 
Menschen ist in den gesetzlichen Vorschriften einen besonderer Schutz
verbrieft. Und das aus gutem Grund. Im Alter werden naturgemäß 
Reaktionsgeschwindigkeiten und die körperlichen Möglichkeiten 
beeinträchtigt. Andere Verkehrsteilnehmer müssen darum durch 
angepasste Geschwindigkeit und gesteigerte Aufmerksamkeit ein hohes 
Maß an Rücksichtnahme zeigen.
Polizei kündigt weitere Kontrollen an
Die Polizei unterstützt das Anliegen der älteren Mitbürgerinnen 
und Mitbürger ausdrücklich. "Gegen rücksichtlose Radfahrer werden wir
auch in Jülich weiterhin konsequent einschreiten", kündigt Polizeirat
Andreas Brings, Leiter der zuständigen Direktion Verkehr, eine 
Fortsetzung von gezielten Überwachungsmaßnahmen an. Er hofft aber, 
dass auch der Appell zur Rücksichtnahme auf fruchtbaren Boden trifft.
Denn schließlich werden wir alle mal älter und hoffen darauf, dann
auch als Senior oder Seniorin am Leben und damit auch unvermeidbar am
Verkehrsgeschehen gefahrlos teil haben zu können.
Ihre Kreispolizeibehörde Düren
Informationen zum Thema "Sicher Fahrrad fahren" erhalten 
Ratsuchende auch bei den Verkehrssicherheitsberatern der Polizei in 
Düren unter Telefon 0 24 21/949-5010.

Rückfragen bitte an:

Polizei Düren
Pressestelle

Telefon: 02421-949 1100
Fax: 02421-949 1199

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