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Bundeskriminalamt

BKA: 50.000 Datensätze: DNA-Analyse-Datei hat sich bereits hervorragend bewährt

Wiesbaden (ots)

Die Polizei Friedberg/Hessen konnte jetzt
mit Hilfe der DNA-Analyse-Datei eine acht Jahre zurückliegende
Vergewaltigungsserie aufklären. Der mutmaßliche Täter befindet
sich zur Zeit wegen anderer Sexualdelikte in Untersuchungshaft.
Wie dieser Fall exemplarisch zeigt, hat sich die
DNA-Analyse-Datei, die am 17.04.1998 beim Bundeskriminalamt
eingerichtet wurde, als zusätzliches Instrument der
Verbrechensbekämpfung sehr gut bewährt. Neben der
Fingerabdruck-Identifizierung (Daktyloskopie) hat sich die
DNA-Analyse als zweites Standbein zur Identifizierung von
Tatverdächtigen etabliert.
Diese Woche ist der Bestand der DNA-Analyse-Datei beim BKA
auf über 50.000 Datensätze angestiegen. Aktuell sind 50.530
Datensätze erfasst, die sich in 5.804 Spuren- und 44.726
Personendatensätze aufgliedern.
Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter stellen die Daten
von Beschuldigten, Verurteilten sowie unbekannten Spurenlegern
in die Datei ein und recherchieren in den Beständen.
   Bei Recherchen in der Datei gab es bis zum 30.06.2000
insgesamt 741 Treffer:
- 404 Straftaten wurden aufgeklärt (Treffer Spur zu Person  
  oder Person zu Spur),                            
   - 337 Straftaten wurden zusammengeführt (Treffer von Spur zu
  Spur), d.h. Spuren von verschiedenen Tatorten wurden einem  
  bislang unbekannten Spurenleger zugeordnet.
Die weitaus meisten Straftaten wurden im Bereich des
Diebstahls im besonders schweren Fall (579 Fälle), insbesondere
Einbruchsdiebstähle, geklärt oder zusammengeführt; weitere
Erfolge gab es bei Raub und Erpressung (68), Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung (54) und Straftaten gegen das
Leben (28).
Bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere bei
Verbrechen oder Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
gefährlicher Körperverletzung, Erpressung oder Diebstahl im
besonders schweren Fall können Körperzellen entnommen bzw.
entsprechendes Spurenmaterial gesichert und die hiervon
erstellten DNA-Identifizierungsmuster in der DNA-Analyse-Datei
erfasst werden. Die Identifizierungsmuster beschuldigter
Personen und verurteilter Straftäter werden gespeichert, wenn
u.a. die Prognose erstellt wird, dass diese Personen zukünftig
erneut als Straftäter in Erscheinung treten könnten.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle
Telefon: 0611-551 2331
Fax: 0611-551 2323

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

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