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BKA: Das Bundeskriminalamt warnt vor neuem modus operandi beim Auspähen von Zahlungskartendaten - illegale Datenerlangung an Türöffnern von Kreditinstituten

Wiesbaden (ots)

In den letzten Wochen registrierte die Polizei
bundesweit eine Vielzahl von Manipulationen der Türöffner an den 
Eingängen von Kreditinstituten. Die zu den Manipulationen 
eingesetzten Geräte sind von so hoher Qualität, dass sie durch den 
Kunden kaum zu erkennen sind. Mit der eingebrachten Zusatzelektronik 
werden die Zahlungskartendaten am manipulierten Türöffner ausgelesen.
Am Geldautomat selbst wird eine Kamera zum Ausspähen der 
Geheimzahl/PIN installiert. Mit den so erlangten Informationen sind 
die Täter in der Lage, gefälschte Zahlungskarten herzustellen und mit
diesen Bargeld an Geldautomaten abzuheben.
Hintergrundinformation:
Im Jahr 2007 wurden bundesweit 459 Geldautomaten durch Straftäter 
manipuliert. Der Schaden der durch den widerrechtlichen Einsatz der 
kopierten Kartendaten entstanden ist, lag im zweistelligen 
Millionenbereich.
Auch im Ausland werden Zahlungskarten deutscher Staatsangehöriger 
immer wieder ausgespäht. Die Straftäter sind dabei in nahezu allen 
Urlaubsländern aktiv.
Tipps des BKA, um sich effektiv vor Schäden zu schützen:
Achten Sie auf Auffälligkeiten an den Türöffnern und informieren 
Sie bei Verdacht die Polizei oder das Kreditinstitut vor Ort.
Sofern Sie im Besitz von mehreren Zahlungskarten sind, sollten Sie
den Türöffner eines Kreditinstitutes nicht mit der Karte nutzen, mit 
der Sie anschließend die Transaktion am Geldautomaten durchführen 
möchten.
Verdecken Sie die Eingabe der PIN/Geheimzahl, indem Sie die Hand 
oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies 
erschwert ein Ausspähen der Geheimzahl erheblich.
Darüber hinaus gilt grundsätzlich:
Notieren Sie niemals die PIN/Geheimzahl und speziell nicht auf der
Zahlungskarte.
Geben Sie niemals an einem Geldautomaten mehrfach die 
PIN/Geheimzahl ein, wenn Sie von einer Ihnen unbekannten Person dazu 
aufgefordert werden.
Geben Sie die Zahlungskarte nicht aus der Hand und überlassen Sie 
diese keinem Dritten.
Melden Sie verdächtige Vorgänge der Polizei oder dem 
Kreditinstitut vor Ort. Lassen Sie im Zweifelsfall bereits frühzeitig
die Zahlungskarte sperren.
Bewahren Sie die Belege auf. Dies erleichtert im Schadensfall die 
Arbeit der Polizei.
Weitere Präventionstipps finden Sie auf der Homepage der 
Polizeilichen Kriminalprävention
der Länder und des Bundes unter "www.polizei-beratung.de" (Stichwort 
"Zahlungskarten").

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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