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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (580) Tötung eines Homosexuellen nach 19 Jahren geklärt

Nürnberg (ots)

Die intensiven Ermittlungen der Nürnberger
Mordkommission und neue Methoden beim Finger-/Handflächenvergleich
führten dazu, dass nach 19 Jahren ein Tötungsdelikt geklärt werden
konnte. Das damals 43-jährige Opfer war in seiner Wohnung in der
Neuendettelsauer Straße 6 in Nürnberg erstochen worden. Als
Tatverdächtiger wurde heute früh ein damals 19-jähriger Nürnberger
festgenommen, der inzwischen ein erstes Geständnis abgelegt hat.
Der 43-jährige allein stehende Waldemar W., ein leitender
Exportmitarbeiter in der Kommunikations-Branche, führte ein
Doppelleben. Er verstand es, seine Homosexualität zu verbergen. W.
bevorzugte vor allem sehr junge Männer als Sexualpartner, die er oft
in Bahnhofsnähe kontaktierte.
Den bisherigen Ermittlungen zufolge sprach er in der Nacht vom
08./09.05.1984 den 19-jährigen Roland S. auf der Straße an und lud
ihn zu einem Bier ein. Anschließend konnte er S., der sich selbst als
Waffennarr bezeichnet, dazu überreden, ihn nach Hause in seine
3-Zimmer-Eigentumswohnung in der Neuendettelsauer Straße 6 in
Nürnberg zu begleiten. W. zeigte dort einen alten Karabiner. Da die
Zeit fortschritt, blieb S. über Nacht. Er legte sich im Schlafzimmer
ins Bett, und wenig später folgte W., der sich nackt vor ihm auszog.
Was nun im Detail folgte, will S. vergessen haben. Es war dann wohl
so, dass er mit seinem Fahrten-Messer auf W. mehrmals einstach. S.
bestreitet, homosexuell gewesen zu sein.
Roland S., dessen Hände blutverschmiert waren, wusch diese im Bad
und flüchtete danach aus der Wohnung. Er nahm dabei den Autoschlüssel
mit und benutzte auch in den nächsten zwei Tagen noch den Pkw
Mercedes seines Opfers. Zwei Tage später wurde das Fahrzeug auf dem
Messeparkplatz in Nürnberg gefunden.
Da W. eine Auslands-Geschäftsreise antreten sollte und am 09. und
10.05.1984 entgegen sonstiger Gewohnheiten unentschuldigt seiner
Arbeitsstelle fern blieb, erstatteten die Mitarbeiter
Vermisstenanzeige. Aus diesem Grunde wurde schließlich am 10.05.1984
um 20.40 Uhr die Wohnung von der Feuerwehr geöffnet. W. lag
blutüberströmt und mit zahlreichen Stichen an Brust und Bauch sowie
am Rücken neben seinem Bett am Fußboden. Laut Obduktionsergebnis war
er verblutet.
Die Nürnberger Mordkommission bearbeitete den zunächst ungeklärten
Mordfall Monate lang mit einer 20-köpfigen Sonderkommission. Danach
wurde die Sachbearbeitung noch Jahre lang fortgesetzt, wobei 2377
Spuren überprüft wurden.
Obwohl bei der Tatortaufnahme vom Erkennungsdienst an einem
Türgriff eine blutige Spur gesichert werden konnte, war dieser
Finger-/Handflächenabdruck nicht zuzuordnen. Im Jahre 2002 wurden die
vorhandenen Tatortspuren nochmals im Hinblick auf DNA-Spuren
überprüft. Die entsprechende Auswertung erbrachte jedoch kein
eindeutiges Ergebnis. Es wurde deshalb das Landeskriminalamt
beauftragt, die damals gesicherten Finger-/Handflächenspuren nochmals
nach neuesten Methoden hin zu untersuchen. Da seit Anfang 2003 beim
Bayerischen Landeskriminalamt nun auch die Handflächenabdrücke
automatisch überprüft werden können, wurde auch diese Recherche
durchgeführt, und zwar mit dem gravierenden Erfolg: Die damals in der
Wohnung gesicherte Spur konnte eindeutig dem jetzt 39-jährigen Roland
S. zugeschrieben werden. Somit stand fest, dass er der Tat dringend
verdächtig ist.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg erließ der
Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg Haftbefehl wegen
Verdachts des Mordes gegen Roland S. Dieser Haftbefehl wurde am
24.04.2003 um 06.00 Uhr vollzogen. Beamte einer Spezialeinheit nahmen
den Mann noch schlafend in seinem Bett in seinem Appartement im
Westen der Stadt fest.
Roland S. war von Beruf Elektroinstallateur. Er hat nach der Tat
geheiratet, und aus dieser Ehe stammen drei Kinder. Vor etlichen
Jahren wurde die Ehe geschieden. S. war erstmals 1983 wegen eines
Einbruchs aufgefallen und deshalb auch erkennungsdienstlich behandelt
worden. Danach zeigte er sich immer wieder gewalttätig und
bezeichnete sich auch als Waffennarr, weshalb ihm mehrere sowohl
erlaubnispflichtige als auch erlaubnisfreie Waffen abgenommen wurden
und gegen ihn von der Stadt Nürnberg ein absolutes Waffenbesitzverbot
erteilt wurde. Er ist seit Jahren arbeitslos und Alkoholiker und aus
diesem Grunde nicht polizeihaftfähig. Der tatverdächtige S. wird
deshalb am 24.04.2003 dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht
Nürnberg zur Eröffnung des Haftbefehls überstellt und danach in die
Krankenabteilung der JVA Nürnberg eingeliefert.
Die Ermittlungen dauern an.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=6013

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
PD Nürnberg - Pressestelle

Telefon:0911/211-2011/-2012
Fax: 0911/211-2010

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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