Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1672) Hausverwaltungsgesellschaft veruntreute Gelder im großen Stil
Erlangen (ots)
Im Juli dieses Jahres durchsuchten Staatsanwaltschaft und zehn Beamte der Kriminalpolizei Erlangen die Geschäftsräume einer Hausverwaltungsgesellschaft in Erlangen, nachdem sich dringende Verdachtsmomente ergeben hatten, dass der Geschäftsführer dieser Firma ihm anvertraute Gelder von Konten der durch ihn verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft veruntreut hatte.
Von der Hausverwaltungsgesellschaft werden insgesamt 41 Wohnungseigentümergemeinschaften mit ca. 1.400 Wohnungen, hauptsächlich in Erlangen, Herzogenaurach und Nürnberg, verwaltet.
Bei den noch andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei stellte sich bislang heraus, dass der Geschäftsführer im Laufe von ca. 2 1/2 Jahren von den Konten der Wohnungseigentümer Gelder in einer Höhe von weit über 500.000 DM rechtswidrig verwendet hat.
Dabei bereicherte er sich nicht nur persönlich, indem er sich selbst «Darlehen» aus den Rücklagen der Eigentümer gewährte, sondern «stützte» auch zwei weitere, ihm gehörende Firmen finanziell, die ohne diese «Finanzspritzen» in Zahlungsschwierigkeiten gekommen wären.
Einmal in die Manipulationen verstrickt, gelang es dem Geschäftsführer auf zum Teil «phantasievolle Weise», an Geld zu gelangen, wobei er es aufgrund seiner Redegewandtheit vermochte, auch bei Kassenprüfungen seine Entnahmen zu rechtfertigen und die Eigentümer so «ruhig zu stellen». Auf diese Weise hingehalten und vertröstet, schöpften die Eigentümer keinen Verdacht, so dass der Mann - was für ihn wesentlich war - weitere Zeit gewann, bevor die Geschädigten Rückzahlungsansprüche stellten.
Ein wesentlicher Teil der strafrechtlichen Vorwürfe betrifft die sogenannte «schadenslose Untreue», d.h. die Vermögensgefährdung. Damit ist auch jenes Verhalten unter Strafe gestellt, bei welchem Fremdgelder auch nur kurzfristig zweckentfremdet verwendet und zu einem späteren Zeitpunkt in der gleichen Summe zurückgezahlt werden. Dem verantwortungsvollem Umgang mit dem Geld anderer hat der Gesetzgeber engste Grenzen gesetzt, um auch nur die Gefährdung fremden Vermögens auszuschließen.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeidirektion Erlangen - Pressestelle
Telefon: 09131-760-214
Fax: 09131-760-230
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell