Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (2) Zu Unrecht Arbeitslosenhilfe bezogen
Nürnberg (ots)
Um ein Visum für einen Angehörigen zu beantragen, legte ein 39-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, der sich mittlerweile seit 11 Jahren in Deutschland rechtmäßig aufhält, beim Ausländeramt der Stadt Nürnberg Arbeitsbescheinigungen einer Speditionsfirma vor, um zu belegen, dass er für den Unterhalt des Angehörigen aufkommen kann.
Nachdem dem Sachbearbeiter beim Ausländeramt die Lohnbescheinigungen verdächtig vorkamen, schickte er sie der Kriminalpolizei Nürnberg. Hier wurde festgestellt, dass der Rumäne für mindestens einen Monat zu Unrecht Leistungen vom Arbeitsamt bezogen hat, da er in diesem Monat für die Spedition tätig war.
Bei Überprüfung seines Reisepasses stellte sich heraus, dass er während er Arbeitslosenhilfe bezog, zwei Mal nach Rumänien reiste, ohne diese Reisen dem Arbeitsamt zu melden.
Außerdem konnte anhand der Stempelabdrucke festgestellt werden, dass er zahlreiche Reisen nach Tschechien unternommen hatte. Anhand internationaler Frachtbriefe, die beim Auftraggeber der Spedition sichergestellt wurden, konnte nachvollzogen werden, dass der Rumäne drei weitere Monate erwerbstätig war, während er gleichzeitig Geld vom Arbeitsamt kassierte.
Durch die Nichtmeldung der Erwerbstätigkeit und der Auslandsreisen entstand dem Arbeitsamt ein Schaden in Höhe von 6.716 DM. Gegen den Rumänen und auch gegen die für das Personal zuständige Angestellte seiner Spedition wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet. Die 37-jährige Angestellte hatte gegenüber dem Arbeitsamt wahrheitswidrig falsche Beschäftigungszeiten angegeben.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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