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Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

POL-HM: Polizei kündigt Jugendschutzkontrollen an
Gemeinsam auf Streife mit Jugendamt und Gaststättenaufsicht

Hameln (ots)

(Hameln) In den kommenden Wochen werden
Einsatzbeamte des Jugendkommissariates der Polizeiinspektion Hameln 
sowie Mitarbeiter des Jugendamtes und der Gaststättenaufsichtsbehörde
gemeinsame Jugendschutzkontrollen durchführen.
Der Grund: Polizeibeamte stellen nahezu jedes Wochenende 
Jugendliche in oder vor Hamelner Gaststätten fest, die erheblich 
alkoholisiert sind. "Zudem melden sich auch immer wieder 
Hinweisgeber, die auf Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz der Jugend
in der Öffentlichkeit hinweisen" berichtet Klaus-Eckard Dirnberger, 
Ermittler beim Jugendkommissariat.
"Das viel diskutierte Nichtraucherschutzgesetz steht bei den 
kommenden Kontrollen aber nicht im Mittelpunkt!" betont 
Hauptkommissar Dirnberger und ergänzt: "Sinn und Zweck ist die 
Überprüfung der Einhaltung aller (!) Regelungen und Vorschriften, die
Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung 
schützen sollen, wie zum Beispiel die Regelungen über den Aufenthalt 
an jugendgefährdenden Orten, in Gaststätten und Spielhallen, die 
Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, die Teilnahme an 
Spielen mit Gewinnmöglichkeit und letzlich auch die Abgabe und den 
Verzehr von alkoholischen Getränken und das Rauchen in der 
Öffentlichkeit!"
In diesem Zusammenhang weisen die Behörden erneut darauf hin, dass
16- und 17-jährigen Jugendlichen der Aufenthalt in Gaststätten 
grundsätzlich nur bis Mitternacht gestattet ist.
Branntwein oder andere hochprozentige alkoholische Getränke dürfen
NICHT an die Genannten abgegeben werden.
Sollten Jugendliche oder Kinder in Gaststätten oder Spielhallen 
angetroffen werden, müssen auch Gewerbetreibende oder eingesetzte 
Aufsichtspersonen mit einem Bußgeld rechnen, denn die entsprechenden 
Vorschriften müssen in der Mitarbeiterschaft der Gastronomiebetriebe 
bekannt sein und sogar in den Betrieben ausgehängt werden.
Verstöße gegen die Jugendschutz-Vorschriften können mit 
erheblichen Bußgeldern geahndet und die Gaststättenkonzession 
entzogen werden.
Freiheitsstrafe kann darüber hinaus denjenigen treffen, der den 
Vorschriften gewinnsüchtig zuwiderhandelt und damit leichtfertig 
Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährdet.
Sollten trotz dieser Vorankündigung Kinder aufgegriffen werden, 
erfolgt deren Inobhutnahme, Zuführung zur Polizeiwache in der 
Lohstraße und Übergabe an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Sachbereich Presse- und Öffentlichkeitsa
Jörn Schedlitzki
Telefon: 05151/933-104
Fax: 05151/933-450
E-Mail: joern.schedlitzki@polizei.niedersachsen.de

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