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POL-MR: Großkontrolle am Hauptbahnhof - Schwerpunkt: Taxen und Mietwagen 3 Lastwagen stillgelegt und erhebliche Mängel an Taxen und Mietwagen

POL-MR: Großkontrolle am Hauptbahnhof - Schwerpunkt: Taxen und Mietwagen
3 Lastwagen stillgelegt und erhebliche Mängel an Taxen und Mietwagen
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Marburg-Biedenkopf (ots)

Marburg

Zu breit, zu lang, zu schwer - drei Lastwagen durften nicht mehr weiterfahren. Zum Teil erhebliche Mängel bei 15 von 20 kontrollierten Taxen und Mietwagen. Kein Gurt, Handy am Ohr, Ignoranz des Verbots der Einfahrt, kein Verbandskasten, keine Warnweste, kein Erste-Hilfe-Material, eine erloschene Betriebserlaubnis, Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz, die BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr), das Eichgesetz und auch gegen das Ausländerrecht! Die Liste der festgestellten Verstöße ist lang, die zu erwartenden Geldbußen gehen wegen der Schwere mancher Verstöße in den vierstelligen Bereich.

Am Freitag, 13. April, führten die Regionalen Verkehrsdienste aus Marburg-Biedenkopf und dem Lahn-Dill-Kreis, von 09 bis 15 Uhr, nahe des Marburger Hauptbahnhofs eine Großkontrolle durch. Der Schwerpunkt lag bei der Überprüfung von Taxen und Mietwagen, wobei die Verkehrsexperten jedoch auch die übrigen Fahrzeuge nicht aus den Augen ließen. Im Ergebnis stehen 38 Verstöße bei 30 kontrollierten Fahrzeugen. Bei den erheblichen Mängeln bei den Taxen/Mietwagen handelt es sich bei drei Fällen um abgelaufene bzw. gar nicht vorhandene Eichungen der Fahrpreisanzeiger. Ein Mietwagen nahm Fahrgäste an einem Ort auf, an dem er das nicht durfte. Für diese vier Fahrzeuge war die Fahrt zu Ende. Die Fahrgäste mussten aus- und umsteigen. In Verbindung mit den Taxi- und Mietwagenkontrollen gab es 9 Anzeigen und 11 Barverwarnungen. Der Beginn der Großkontrolle verzögerte sich für einen Teil der eingesetzten Beamten, weil ihnen auf dem Weg gleich drei Lastwagen auffielen. Ein vier Traktoren transportierender Lastwagen war statt der erlaubten 18,75 Meter 20.30 Meter lang, ein Lastwagen mit Stahlplatten überschritt die höchst zulässige Breite von 2,55 Meter um 16 Zentimeter und ein Langholzlaster brachte 49,5 statt der erlaubten 40 Tonnen auf die Waage. Das führte zu drei Anzeigen mit gravierenden Folgen für die Unternehmer. Wegen der sonstigen festgestellten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (Gurt, Handy, Verkehrszeichen, Betriebserlaubnis,) gab es gegen zwei Autofahrer Ordnungswidrigkeitenanzeigen. 10 weitere müssen ein Verwarnungsgeld bezahlen.

Martin Ahlich

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Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf
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Raiffeisenstraße 1
35043 Marburg
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Fax: 06421-406 127

E-Mail: poea-mr.ppmh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

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