Moderne Festbrennstoffgeräte dürfen in Stuttgart auch bei Feinstaubalarm betrieben werden
Frankfurt am Main (ots) - Seit dem Frühjahr 2017 gilt in Baden-Württemberg die neue Luftqualitätsverordnung für Kleinfeuerungsanlagen. Damit erlaubt die Landesregierung den Betrieb von modernen holzbefeuerten Festbrennstoffgeräten in Stuttgart auch an Tagen, an denen Feinstaubalarm ausgerufen wird. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und ...