ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Schmerzpflaster nicht zerschneiden
Berlin (ots) - 08. Mai 2008 - Schmerzpflaster sollten nicht zerschnitten werden. "Das Zerschneiden ist auch dann nicht erlaubt, wenn im Beipackzettel Hinweise zur Teilbarkeit fehlen", sagt Apotheker Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Durch das Teilen eines Pflaster kann die Dosierung ungenau werden, zudem ist die fachgerechte Lagerung des unbenutzten Pflasterabschnitts problematisch. ...