Straubinger Tagblatt: Raser aus dem Verkehr ziehen
Straubing (ots) - Auch wenn Raser vielleicht keine Anklage wegen Mordes fürchten müssen: Wer meint, einen anderen im Straßenverkehr zu einem Rennen herausfordern und den Tod eines Menschen riskieren zu müssen, kann mittlerweile bis zu zehn Jahre im Gefängnis landen. Eine erhebliche Strafe. Doch schreckt sie wirklich ab? Wer sich an der Raserei beteiligt, muss konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. Ihm sollte ...