Schwäbische Zeitung: Notstand heißt Ausnahme - Leitartikel zu Versammlungen in Heidenau
Ravensburg (ots) - Ein Versammlungsverbot wegen polizeilichen Notstands? Ja, das hat es auch in der Vergangenheit mehrfach gegeben. Aber die Hürden für die Einschränkung beziehungsweise temporäre Außerkraftsetzung eines Grundrechts sind zu Recht sehr hoch. Das Verwaltungsgericht Dresden konnte nun nicht nachvollziehen, dass dieser polizeiliche Notstand ...