Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Prozessrecht
Bielefeld (ots)
Wenige Wochen nach Beginn des NSU-Prozesses ist es völlig unangebracht, Bilanz ziehen zu wollen. Dennoch haben die Justizminister der Länder und des Bundes offenbar aus der Pannenserie im Vorfeld des Verfahrens gelernt. Die Verlosung von Presseplätzen sollte für deutsche Gerichte eine Einmaligkeit bleiben. Das Verbot, im Verhandlungssaal zu filmen oder Mikrophone aufzustellen, wird möglicherweise gelockert. Das soll nicht heißen, dass irgendein Fernsehkanal stundenlang live von der Anklagebank berichtet - wer will das schon sehen? -, sondern dass das Gericht Ausnahmen zulassen kann. Familiengerichte, die Vernehmung von Kindern als Zeugen oder ein Strafverfahren gegen Jugendliche bleiben sicher von der Neuregelung ausgeschlossen. Mit einer Gesetzesänderung könnten aber den Gerichten aus der Verlegenheit geholfen werden, wenn das Interesse der Öffentlichkeit größer ist als das Platzangebot im Verhandlungssaal. Eine Videoübertragung in den Nachbarraum könnte hier ein Ausweg sein. Die Politiker sind am Zug, eine wasserdichte Regelung zu finden.
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