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terre des hommes Deutschland e. V.

»Kein Interesse an langwierigem Rechtsstreit«
terre des hommes-Erklärung zum Adoptionsfall Schröder

Osnabrück (ots)

Das entwicklungspolitische Kinderhilfswerk terre
des hommes verzichtet auf Rechtsmittel gegen die Einstweilige
Verfügung, die das Landgericht Hamburg im Zusammenhang mit dem
Adoptionsfall Schröder gegen terre des hommes verhängt hat. Mit
dieser Verfügung war es terre des hommes untersagt worden,
»Einzelheiten in Bezug auf die Antragstellerin mit Ausnahme ihres
Vornamens, ihres Alters und ihres Herkunftslandes zu verbreiten«.
»terre des hommes hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht,
persönliche Merkmale des adoptierten Kindes in der Öffentlichkeit zu
erörtern«, erklärte Peter Mucke, Geschäftsführender Vorstand von
terre des hommes. »Unser Ziel war und ist es, auf die Notwendigkeit
von Standards wie die Haager Konvention bei der Vermittlung von
Auslandsadoptionen hinzuweisen und vor Auslandsadoptionen unter
Umgehung dieser Standards zu warnen. Dies haben wir auf unserer
Pressekonferenz zum Weltkindertag 2004 getan und werden dies zu
Gunsten des Kindeswohls auch weiterhin tun.«
Das Anliegen von terre des hommes, im Zusammenhang mit diesem
prominenten Adoptionsfall auf die Beachtung der anerkannten
Verfahrensregeln für Auslandsadoptionen hinzuweisen, wird nach
rechtlicher Prüfung durch die Einstweilige Verfügung nicht
beeinträchtigt. Deshalb hat terre des hommes sich entschlossen,
diesen Rechtsstreit zu beenden.
terre des hommes hat bis 1994 fast 3.000 Auslandsadoptionen
vermittelt und fördert heute zahlreiche Projekte für verlassene
Kinder in ihren Herkunftsländern.
terre des hommes-Pressereferat
Rückfragen: 
Wolf-Christian Ramm,  
Tel. 05 41/71 01-158; 
Mail:  c.ramm@tdh.de
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