terre des hommes Deutschland e. V.
»Kein Interesse an langwierigem Rechtsstreit«
terre des hommes-Erklärung zum Adoptionsfall Schröder
Osnabrück (ots)
Das entwicklungspolitische Kinderhilfswerk terre des hommes verzichtet auf Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung, die das Landgericht Hamburg im Zusammenhang mit dem Adoptionsfall Schröder gegen terre des hommes verhängt hat. Mit dieser Verfügung war es terre des hommes untersagt worden, »Einzelheiten in Bezug auf die Antragstellerin mit Ausnahme ihres Vornamens, ihres Alters und ihres Herkunftslandes zu verbreiten«.
»terre des hommes hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, persönliche Merkmale des adoptierten Kindes in der Öffentlichkeit zu erörtern«, erklärte Peter Mucke, Geschäftsführender Vorstand von terre des hommes. »Unser Ziel war und ist es, auf die Notwendigkeit von Standards wie die Haager Konvention bei der Vermittlung von Auslandsadoptionen hinzuweisen und vor Auslandsadoptionen unter Umgehung dieser Standards zu warnen. Dies haben wir auf unserer Pressekonferenz zum Weltkindertag 2004 getan und werden dies zu Gunsten des Kindeswohls auch weiterhin tun.«
Das Anliegen von terre des hommes, im Zusammenhang mit diesem prominenten Adoptionsfall auf die Beachtung der anerkannten Verfahrensregeln für Auslandsadoptionen hinzuweisen, wird nach rechtlicher Prüfung durch die Einstweilige Verfügung nicht beeinträchtigt. Deshalb hat terre des hommes sich entschlossen, diesen Rechtsstreit zu beenden.
terre des hommes hat bis 1994 fast 3.000 Auslandsadoptionen vermittelt und fördert heute zahlreiche Projekte für verlassene Kinder in ihren Herkunftsländern.
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