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Dr. Ramsauer: Mit der Union ist eine Erhöhung der Erbschaftsteuer nicht zu machen

Berlin (ots)

Zum heute veröffentlichten Beschluss des
Bundesfinanzhofes (BFH), das Erbschaftsteuergesetz dem
Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, erklärt der
Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Dr. Peter Ramsauer:
Mit seinem Beschluss vom 22. Mai 2002 hat der BFH das geltende
Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur
Prüfung vorgelegt. Erst das Bundesverfassungsgericht kann über die
Ausgestaltung der geltenden Erbschaftsbesteuerung bindende
verfassungsrechtliche Aussagen treffen. Bis dahin ist aber wichtig,
dass die Erbschaftsbesteuerung nicht als parteipolitisches Instrument
für linke Umverteilungsphantasien missbraucht wird. Schon seit
längerem fordern nämlich hochrangige Politiker von SPD und Grünen
eine Erhöhung der Erbschaftsteuer. Aber die Bürger in unserem Land
sind bereits durch die unterschiedlichsten Steuererhöhungen und
weiteren Erhöhungspläne der rot-grünen Koalition äußerst belastet.
Die Union lehnt dagegen alle Pläne zur Erhöhung der
Erbschaftsteuer ab, wie auch im Regierungsprogramm ausdrücklich
festgehalten wird. Die Steuerbelastung von Bürger und Betrieben ist
in Deutschland bereits hoch genug, so dass kein Spielraum für weitere
Steuererhöhungen besteht.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/22-52138/52427
Fax: 030/227-56023

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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