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Singhammer: Riesters Rentenreform vor dem Aus

Berlin (ots)

Zu der Anhörung der Riester'schen Rentenreform im
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages
erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer:
Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit durch den VdR, Prof. Ruland,
dürfte Riesters Rentenreform endgültig den K.O. versetzt haben.
Ausgleichsfaktor und geplante Splittingregelung sind nach den
führenden Rentenexperten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Noch nie gab es vernichtendere Kritik in einer Ausschussanhörung
des Deutschen Bundestages.
- Ob Ausgleichsfaktor, der als Kürzungsfaktor bezeichnet wurde, 
   - ob Anpassungsformel, die als Generationenunrecht bezeichnet
     wurde,
   - ob Hinterbliebenenversorgung, die als das Ende der Versorgung 
     von Hinterbliebenen bezeichnet wurde oder
   - ob Förderung der privaten Vorsorge, die als ungenügend, 
     bürokratisch und halbherzig bezeichnet wurde, Kritik über
     Kritik.
Nach der Anhörung ist klar, dass die Union mit der Ablehnung
dieser Rentenreform vollkommen richtig lag. Wenn es in Deutschland
keinen Rentenexperten gibt, der das rot-grüne Reformprojekt positiv
bewerten kann, so können die Ablehnungsgründe der Union nicht völlig
falsch gewesen sein.
Ich zitiere einige Beispiele:
   "Der Sozialverband Deutschland lehnt den Gesetzentwurf der
Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein
Altersvermögensgesetz in seiner Gesamtkonzeption mit Nachdruck ab.
Der Sozialverband Deutschland lehnt diesen Ausgleichsfaktor als
willkürliche Kürzungsmaßnahme ab. Schon seine Bezeichnung ist nicht
korrekt, denn der Faktor "gleicht nicht aus", sondern führt zu einer
durchgreifenden Rentenniveaukürzung. Entgegen der Auffassung des
Gesetzgebers wird das tatsächliche Rentenniveau unter 64 % abfallen
und möglicherweise bis auf 60 % absinken."
Die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erklärt: "Die
Rentenreform bekämpft nicht die Altersarmut; sie führt vielmehr
zwangsläufig zu mehr Altersarmut. Dies ist um so bedauerlicher, als
auf Grund der Rentenentwicklung seit 1965 der Anteil der
Sozialhilfeempfänger im Rentenalter von 28 % auf 6,5 % zurückgeführt
werden konnte. Dieser Trend wird sich nun umkehren."
Der Deutsche Frauenrat erklärt: "Diese Kürzung des Rentenniveaus
um vorgesehene 6 Prozentpunkte von derzeit 70 % auf geplante 64 % ist
eine tatsächliche Rentenkürzung um 11 %. Da bereits das
Nettoeinkommen durch die Beitragszahlung zur Privatversicherung um 4
% gekürzt wurde, liegt die tatsächliche Kürzung bei ca. 12,5 %. Das
heißt: Die derzeitige selbst erworbene Durchschnittsrente von Frauen
wird nicht mehr 800 DM betragen, sondern lediglich 710 DM."
Der Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger: "Vor der
Reform 1992 wurde auf Basis des damals geltenden Rechts für 2030 ein
Beitragssatz von bis zu 36 % bzw. 41 % erwartet, heute wird er auf
22,4 % taxiert, selbst wenn sich gesetzlich nichts ändern würde, was
allerdings ab 2002 den demographischen Faktor mit einschließt. Wird
das nun vorliegende Reformkonzept umgesetzt, sinkt der Beitragssatz
für 2030 auf 21,8 % - im Vergleich zum geltenden Recht 0,6
Prozentpunkte weniger." Der VDR hat vollkommen recht. Ein
Beitragssatz von 22 % in der gesetzlichen Rentenversicherung ist
nicht akzeptabel, rechnet man nämlich die zukünftig vom Versicherten
allein zu tragende Altersvorsorge von 4 % des Bruttolohns hinzu,
kommt man auf knapp 26 % Beitragssatz.
Aber auch die Förderung der zusätzlichen privaten Alterssicherung
wird scharf kritisiert. So die Arbeiterwohlfahrt: "Auf Grund der
Benachteiligung der Frauen bei der zusätzlichen privaten Rente
sollten weitere Anlagemöglichkeiten für eine Absicherung im Alter
gefördert werden. Die Bundesregierung sollte zum einen die Schaffung
von Fonds bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern wie die
Förderung von Wohneigentum und andere Formen der Alterabsicherung
ermöglichen."
Die vorliegende fünfte Variante Riester'schen Rentenkonzepts kann
man nicht zustimmen.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138 /-52427
Fax: 030/227-56023

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