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CSU-Landesgruppe

"CSU-Landesgruppe
Kalb: Selbstgestecktes Ziel verfehlt"

Berlin (ots)

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen
Entwurf des Steuersenkungsgesetz erklärt der finanzpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus
Kalb:
Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des
Steuersenkungsgesetzes hat die Koalition das selbst gesteckte Ziel,
mehr Arbeitsplätze zu schaffen, bereits im Ansatz verfehlt. Hinter
den vollmundigen Ankündigungen stecken nämlich neue Komplizierungen
und Ungerechtigkeiten für Bürger und Betriebe, weil Rot-Grün zu einer
grundlegenden und schnellen Steuerreform aus ideologischen Gründen
nicht bereit ist. Statt einer zügigen Verbesserung der steuerlichen
Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze werden die
Steuerzahler über fünf Jahre vertröstet und mit Halbheiten
abgespeist.
Personenunternehmen ziehen bei Rot-Grün steuerlich gegenüber
Kapitalgesellschaften den Kürzeren. Weder die Option zur
Körperschaftsteuer noch die Gewerbesteueranrechnung können zu einer
wirklichen Reduzierung der Steuerbelastung beitragen, somit bleibt
der Mittelstand als Motor für Arbeitsplätze auf der Strecke. Die
Option ist nichts anders als ein Trugbild für Personenunternehmen.
Sie führt zur weiteren Verkomplizierung, da neben zusätzlicher
Beratung mehr Verwaltungsaufwand auf die Betriebe zukommt. Darüber
hinaus ist die Belastung bei der Erbschaftsteuer nicht zu
vernachlässigen. Der Katalog der Gegenfinanzierungsmaßnahmen hat es
aber auch in sich: Neben den verschlechterten
Abschreibungsbedingungen (degressive Abschreibung, AfA-Tabellen)
belastet der Wegfall der Anspar-, Sonderabschreibung (§ 7g
Einkommensteuergesetz, wichtiges Instrument der Innenfinanzierung)
Personenunternehmen zusätzlich. Vergessen werden darf dabei auch
nicht, dass der Mittelstand bereits durch die vorhergehenden
Steuergesetze u.a. bei der Betriebsaufgabe steuerlich enorm belastet
wurde. Zur Benachteiligung der Personenunternehmen führt insbesondere
auch, dass nur Kapitalgesellschaften ohne jegliche Steuerbelastung
Beteiligungen verkaufen können. Hinter diesen Überlegungen steht
einzig und allein die Grundannahme der Koalition, dass möglichst
viele Betriebe als Kapitalgesellschaft und nicht als
Personenunternehmen geführt werden sollen. Wer einer weiteren
Vergesellschaftung das Wort redet, missachtet dabei bewusst die seit
über 50 Jahren in Deutschland sehr erfolgreiche Unternehmenskultur.
Völlig unverständlich ist für breite Bevölkerungsgruppen, warum
bei diesem Gesetz ausgerechnet Kleinaktionäre auf der Strecke bleiben
sollen. Die Aufgabe des körperschaftsteuerlichen
Anrechnungsverfahrens zugunsten eines Halbeinkünfteverfahrens erfolgt
unter fadenscheinigen Gründen. Während Kapitalgesellschaften ihre
Dividenden steuerfrei einstreichen können und Großanleger steuerlich
entlastet werden, müssen Kleinaktionäre ihre Dividenden höher
versteuern, so dass ihnen unter dem Strich deutlich weniger im
Portemonnaie verbleibt. [Beispiel: 200 DM Unternehmensgewinn flossen
bisher voll zum Kleinaktionär, der sonst keine Kapitaleinkünfte
hatte. Zukünftig kommen bei ihm nur noch 150 DM an.] Wo hier die
Steuergerechtigkeit steckt, ist nicht ersichtlich.
Äußerungen, wonach bei der weiteren Gesetzesberatungen über
zusätzliche Entlastungen für den Mittelstand oder Besonderheiten für
Kleinaktionäre nachzudenken ist, machen eigentlich deutlich, wie
mangelhaft und unausgewogen der jetzige Gesetzentwurf tatsächlich
ist. Die Steuerpolitik der Koalition ist leider getragen von einem
Herumdoktern an den einzelnen steuerlichen Bereichen, was unter dem
Strich letztlich zu einer Erhöhung der Steuerbelastung insgesamt
führt. Vergessen werden darf nämlich nicht, dass mit der Ökosteuer
bis 2005 einschließlich Mehrwertsteuer über 200 Mrd. DM in die
Staatskasse gespült werden.
Nur durch die Senkung aller Steuersätze unter Beibehaltung des
bestehenden Systems, wie die Union in ihrem Konzept "Die Bessere
Alternative" plant, kann es zu verfassungskonformen und schnellen
Steuersenkungen ohne neue Ungerechtigkeiten kommen. Bei den kommenden
Gesetzesberatungen werden wir deshalb unser Konzept zum Maßstab für
die Beurteilung der Regierungsvorschläge nehmen.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/-52427
Fax: 030/227-56023

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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