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Bundesärztekammer

Entstammt der Mensch einem Arzneimittel? - Bundesärztekammer fordert Revision des geplanten Gewebegesetzes

Berlin (ots)

Durch das geplante Gewebegesetz wird die Versorgung
der Patienten mit Gewebetransplantaten erheblich beeinträchtigt, 
warnt die Bundesärztekammer in ihrer aktuellen Stellungnahme zur 
heutigen öffentlichen Anhörung des Regierungsentwurfs im 
Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Der Entwurf sieht 
unter anderem vor, menschliche Zellen und Gewebe rechtlich den 
Arzneimitteln gleichzustellen und sie unter bestimmten Umständen frei
handelbar zu machen - Probleme an den Schnittstellen zur 
nicht-kommerziell organisierten Organspende sind dadurch 
vorprogrammiert. Aufgrund der undifferenzierten Verwendung des 
Begriffs "Keimzellen" würden sowohl unbefruchtete Eizellen als auch 
befruchtete Eizellen im Vorkernstadium dem Geltungsbereich des 
Arzneimittelgesetzes unterstellt. "Nach dieser Rechtsdefinition 
entstammt der Mensch einem Arzneimittel. Das ist an Skurrilität nicht
zu überbieten. Es ist bezeichnend, dass kein anderes EU-Mitgliedsland
dieser Logik folgen kann", sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. 
Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Das erklärte Ziel der EU-Geweberichtlinie, 
die Versorgung mit Geweben zugunsten der darauf angewiesenen 
Patienten zu verbessern, führe die Bundesregierung ad absurdum.
Kliniken, die Gewebe zu Transplantationszwecken - wie 
beispielsweise Herzklappen, Knochenmarkzellen oder Augenhornhäute - 
entnehmen, konservieren und zur Transplantation abgeben, werden durch
die arzneimittelrechtliche Ausrichtung des Gesetzesentwurfs zu 
pharmazeutischen Unternehmen oder externen Betriebsstätten von diesen
gemacht. In der Folge davon müssen sie u. a. Herstellungserlaubnisse 
erwerben, Zulassungsverfahren bestehen und sich gegen 
verschuldensunabhängige Haftungsfälle mit einer Schadenshöhe bis zu 
120 Mio. Euro versichern. Im Ergebnis wird allein aufgrund dieser 
Konzeption des Gesetzesentwurfs die wirtschaftliche Existenz vieler 
Gewebebanken gefährdet - und damit auch die Versorgung der Patienten 
in Mitleidenschaft gezogen.
"Die Organtransplantation in Deutschland ist nicht zuletzt deshalb
akzeptiert, da sie auf zwei klaren Prinzipien gründet: zum einen auf 
Altruismus, zum anderen auf der Verteilung der Organe nach den 
medizinischen Kriterien Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Stellt man
diesem Bereich der Medizin eine gewerblich organisierte Gewebemedizin
gegenüber, ist auch die Organtransplantation in Gefahr. Im 
schlimmsten Fall streiten dann die Beteiligten darüber, ob das Herz 
eines Spenders nach altruistischen Prinzipien einem Empfänger als 
ganzes Organ transplantiert wird oder aber ob die Herzklappen als 
kommerzialisierbares Gewebe entnommen werden", warnte Hoppe.
Was als vermeintliches Fachgesetz erscheine, betreffe die gesamte 
Bandbreite der Medizin - angefangen bei den Regelungen für die 
Verwendung menschlicher Keimzellen im Rahmen der 
Fortpflanzungsmedizin bis hin zur Transplantation von 
Augenhornhäuten, Herzklappen und anderen menschlichen Geweben. 
"Gerade im Hinblick auf die ethische Dimension der Gewebespende und 
-verwendung sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung grundlegend 
überarbeitet werden. Wir hoffen, dass die heutige Anhörung die dafür 
nötigen Impulse gibt", sagte der Ärztepräsident.

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. 030/400456-703

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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