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Ärztetag: Gesetzgeber muss Rechtslage bei PID klären

Ludwigshafen (ots)

Die Ärzteschaft hat an den Gesetzgeber
appelliert, rechtliche Klarheit über die Zulässigkeit der
Präimplantationsdiagnostik (PID) herzustellen. Es müsse geklärt
werden, inwieweit genetische Untersuchungen von Embryonen vor einer
möglichen Übertragung in die Gebärmutter mit der geltenden Rechtslage
zu vereinbaren seien. Für den Fall einer Zulassung der PID müsse das
Parlament weitere Kriterien für eine maximale Eingrenzbarkeit dieser
Methode mitgestalten, fordert der 104. Deutsche Ärztetag in
Ludwigshafen. "Bedingt durch die derzeit ungeklärte Rechtslage in
Deutschland, sehen sich Ärzte häufig dazu gedrängt, ratsuchende
Paare in dieser Konfliktsituation auf eine Behandlung im Ausland
hinzuweisen und sich dadurch möglicherweise strafbar zu machen. Dies
ist für die Ärzteschaft eine untragbare Situation", heißt es in einem
Beschluss des Ärztetages.
Mit der Veröffentlichung des "Diskussionsentwurfs zu einer
Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik" im Februar 2000 habe die
Ärzteschaft die öffentliche Diskussion angestoßen und das
Problembewusstsein geschärft. "Die Ärzteschaft hat keine Entscheidung
getroffen, sondern für den Fall einer Zulassung die engstmögliche
Zulässigkeit der ärztlichen Durchführung für PID beschrieben und
einen möglichen Verfahrensweg aufgezeigt", unterstrich das
Ärzteparlament. Es sei Aufgabe der Ärzteschaft, in dem
gesellschaftlichen Diskurs auf ethische Probleme hinzuweisen, vor
denen Ärzte mit ihren Patientinnen und Patienten stehen. In diesem
Zusammenhang sei es unerlässlich, die offenen Fragen zu klären:
  • Wie wird im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) mit Embryonen verfahren, die sichtlich erkennbare Zellveränderungen haben?
  • Wie lässt sich gewährleisten, dass der Embryo nur auf die genetischen Belastungen oder Chromosomenstörungen der Eltern untersucht wird?
  • Ist auszuschließen, dass die Entnahme einer Zelle zur Diagnostik keine Schädigung des "Rest"-Embryos zur Folge hat?
  • Darf ein künstlich gezeugter Embryo im Reagenzglas nicht untersucht werden, während ein Embryo im Mutterleib jederzeit untersucht werden darf?
  • Lässt sich die Möglichkeit eines Spätschwangerschaftsabbruchs nach Pränataldiagnostik mit einem Verbot der PID widerspruchsfrei vereinbaren?
Die Frage der Zulässigkeit der PID bedürfe einer
gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung. "Dabei bilden die
normativen Maßstäbe der Verfassung den Rahmen des ethischen
Diskurses. Hierzu gehören die Würde des Menschen, die Wahrung
grundlegender Ansprüche und Rechte, aber auch die
Widerspruchsfreiheit der Normen und die Verhältnismäßigkeit", heißt
es in dem Beschluss des Ärztetages.

Pressekontakt:

Nachfragen bitte an:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Hans-Jörg Freese
Tel.: 0621 - 62900 801

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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