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Bundesärztekammer

Tötung auf Verlangen ist keine ärztliche Handlung

Ludwigshafen (ots)

Der 104. Deutsche Ärztetag hat alle Ärztinnen
und Ärzte in Deutschland aufgerufen, sich entschieden gegen jede
Euthanasie-Betrebungen einzusetzen. "Aktive Sterbehilfe ist das
vorsätzliche Töten von Menschen. Das steht im krassen Widerspruch zum
ärztlichen Auftrag, das Leben zu schützen. Der ärztliche Beruf würde
so ein anderer, der Arzt würde zum Vollstrecker werden", heißt es in
einem Beschluss des Ärztetages. Jeder Patient müsse sich zu jeder
Zeit sicher sein, das Ärzte konsequent für das Leben eintreten und
weder aus wirtschaftlichen noch aus politischen Gründen das Leben zur
Disposition stellen. Diese Sicherheit könne nur dann garantiert
werden, wenn Ärzte das Töten von Patienten kategorisch ablehnen. Es
gebe schon Wissenschaftler, die von "Sterbekosten" sprechen, wenn sie
die Behandlung und Hilfe in der Zeit vor dem Tod meinen. "Wenn
Schwerstkranke schnell und kostengünstig sterben sollen, kommt eine
makabere Kostenlogik in Gang. Aktive Sterbehilfe bahnt den Weg für
Willkür und Kostendruck auf unheilbar Kranke", warnt der Ärztetag.
Als Alternative zur aktiven Sterbehilfe müssten daher die
Voraussetzungen für eine weitere Verbreitung und Anwendung der
Palliativmedizin verbessert werden. Die Ärztevertreter machen
deutlich, dass auch das Sterben Teil des Lebens sei und auch die
letzte Phase des Lebens menschenwürdig gelebt werden könne. Deshalb
müssten  die für Krankenhausplanung zuständigen Landesministerien bei
der Kapazitätenermittlung für die stationäre Versorgung die
Notwendigkeit palliativmedizinischer Maßnahmen einbeziehen.

Pressekontakt:

Nachfragen bitte an:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Hans-Jörg Freese
Tel.: 0621 - 62900 901

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