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Bundesärztekammer

Ärztetag: Keine Ausgrenzung von Kranken

Köln (ots)

Der Deutsche Ärztetag befürchtet eine zunehmende
Ausgrenzung von chronisch kranken und schwerkranken Menschen durch
die mit der Gesundheitsreform 2000 beschlossene integrierte
Versorgung. Diese neue Versorgungsform ermöglicht es den
Krankenkassen mit einzelnen Ärzten oder Arztgruppen
Versorgungsverträge zu schließen, ohne dass den für die
Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung zuständigen
Kassenärztlichen Vereinigungen ein wirkliches Mitspracherecht
zugebilligt wird. "Die im Gesetz angelegte Struktur einer so
genannten integrierten Versorgung dient nur der Profilierung der im
Wettbewerb stehenden Krankenkassen, nicht jedoch einer besseren
medizinischen Versorgung; denn sie wird nicht das Versorgungsniveau
erhöhen, sondern gute von schlechten Versorgungsrisiken trennen - zu
Lasten der Kranken", heisst es in dem Beschluss des Ärztetages.
Verstärkt werde die Tendenz zur Risikoselektion noch dadurch, dass
die Krankenkassen die Mittel für die Integrationsversorgung zu Lasten
der allgemeinen Versorgung aus sektoralen Budgets nehmen könnten. Der
103. Deutsche Ärztetag in Köln bekräftigt deshalb seine Forderungen
für den Erhalt einer flächendeckenden, qualitativ hochstehenden
Versorgung für die Bevölkerung:
  • "Keine Risikoselektion und Ausgrenzung. Patienten brauchen Schutz! Das Gesundheitssystem muss ihnen die Sicherheit geben, nicht wegen einer schweren Erkrankung von einer wirksamen Behandlung ausgegrenzt zu werden.
  • Medizinische Orientierung statt unangemessener Budgets. Die Bereitstellung der finanziellen Ressourcen muss dem gesundheitlichen Bedarf der Menschen gerecht werden. Ständige Kostendämpfung und rein ökonomisch bestimmte Budgets sind völlig ungeeignet, den medizinischen Bedarf zu bestimmen.
  • Bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung. Der Arzt, der indikationsgerecht und in adäquater Dosierung wirksame Medikamente verordnet, kann und darf dafür weder in persönlichen noch kollektiven Regress genommen werden.
  • Keine einseitige Sammlung von Patientendaten bei den Krankenkassen, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten gefährden oder verletzen."
Diese Forderungen nach einer Patientenorientierung im
Gesundheitswesen könnten am besten durch eine finanziell ausreichend
ausgestattete und mit weitreichender Beteiligung betroffener
Versicherter und Patienten organisierte Krankenversicherung
gewährleistet werden, so die Delegierten. Mit dem Ruf nach "mehr
Patientenschutz" würde nur von den tatsächlichen Problemen der
gesetzlichen Krankenversicherung abgelenkt. "Die angeblich nötige
Fortentwicklung von Patientenrechten darf nicht dazu dienen,
Rationierungsentscheidungen der Politik und Leistungsverweigerungen
durch die GKV zu legitimieren. Dies lehnt die Deutsche Ärzteschaft
entschieden ab", heißt es in einem weiteren Beschluss des Ärztetages.
Eine deutliche Absage erteilte der Ärztetag auch Überlegungen,
nach denen selbst ernannte "Patientenvertreter" einen eigenen Platz
in den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern
beanspruchen können. Bis heute gebe es keine hinreichend
legitimierten Patientenorganisationen, die umfassend, ausgewogen und
gerecht für alle Patienten sprechen könnten.
Rückfragen bitte an die Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel.:
0221-821 36 01 (während des 103. Deutschen Ärztetages vom 9. bis 12.
Mai 2000)

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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