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Bundesärztekammer

Ärztekammern prüfen Online-Fortbildungen nach Recht und Gesetz

Berlin (ots)

Zu Berichten über angebliches Fehlverhalten der
Ärztekammern bei der Zertifizierung von Online-Fortbildungen der 
Ärzte erklärt der Vorsitzende des Deutschen Senats für ärztliche 
Fortbildung, Dr. Franz-Joseph Bartmann:
1. Das Bundeskartellamt führt kein Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren
gegen die Bundesärztekammer oder die Landesärztekammern, sondern hat 
auf die Beschwerde eines kommerziellen Anbieters von 
Online-Fortbildungsportalen um Stellungnahme zu seiner 
diesbezüglichen Rechtsauffassung gebeten. Es geht also im Grunde um 
knallharte wirtschaftliche Interessen.
2. Die Rechtsauffassung, dass die Ärztekammern bei der Zertifizierung
von Online-Fortbildungsportalen gegen eine Vorschrift des 
Sozialrechts verstoßen, ist schon deshalb unzutreffend, weil 
Bestimmungen des Sozialrechts auf die Tätigkeit der Ärztekammern 
nicht anwendbar sind.
3. Im Übrigen wird für diese Rechtsauffassung mit § 95 d Abs. 1
Satz 3 SGB V eine Bestimmung des Sozialrechts herangezogen, die in 
der sozialrechtlichen Literatur einhellig als verfassungsrechtlich 
problematisch angesehen wird.
4. Ärztekammern haben schon vor Inkrafttreten der Nachweispflicht für 
ärztliche Fortbildung 2004 ihnen vorgelegte Fortbildungsangebote nach 
Maßgabe der berufsrechtlichen Bestimmungen geprüft. Diese 
Bestimmungen erlauben auch eine Förderung von Fortbildungsangeboten 
durch Herstellerunternehmen und haben insoweit seit langem die 
Billigung der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder gefunden.
5. Eine Fortbildung ohne jede Beteiligung von Herstellerunternehmen 
ist theoretisch denkbar. Allerdings ist gerade bei der Einführung 
innovativer Produkte eine Zusammenarbeit mit der Industrie aus 
Gründen der Authentizität meist notwendig und in der Regel auch 
unproblematisch.

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. (030) 400456-700

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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