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AOK-Bundesverband

AOK: BKK-Vorschlag ist eine wettbewerbsfeindliche Mogelpackung
AOK für morbiditätsgerechte Vergütung der Ärzte

Bonn (ots)

Der AOK-Bundesverband hat heute Vorschläge des
BKK-Bundesverbandes zur Einführung einer nur am Durchschnittsalter
orientierten Vergütung der niedergelassenen Ärzte als
wettbewerbsfeindliche Mogelpackung zurückgewiesen. Mit diesem
Vorschlag versuche der BKK-Bundesverband nur, den Solidarbeitrag der
BKK-Mitglieder zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
abzubauen und unlautere Wettbewerbsvorteile gegenüber den großen
Versorgerkassen mit überdurchschnittlich vielen Kranken unter ihren
Versicherten zu erreichen.
Mit diesem trickreichen Vorschlag sei weder Patienten noch deren
behandelnden Ärzten gedient. So würden Ärzte bei Umsetzung der
BKK-Vorschläge nach wie vor einen Großteil des Krankheitsrisikos
tragen müssen und Patienten könnten nicht mehr davon ausgehen, dass
auch künftig noch eine optimale Behandlung gesichert sei.
Die AOK spreche sich dagegen dafür aus, die Ärzte tatsächlich
entsprechend der jeweiligen Erkrankung zu vergüten. Voraussetzung
dafür sei eine entsprechende morbiditätsorientierte Verteilung der
Finanzmittel der gesetzlichen Krankenkassen durch einen
wettbewerbsorientierten Risikostrukturausgleich. Alter und Geschlecht
reichen als Kriterium zur Messung der Krankheitshäufigkeit
(Morbidität) nicht aus.
Ziel des BKK-Vorschlages sei vor allem, die bereits gesetzlich
vorgesehene wettbewerbliche Ausrichtung des Finanzausgleichs an den
durchschnittlichen morbiditätsbezogenen Krankheitskosten der
Patienten zu verhindern. Besonders trickreich dabei: das
Durchschnittsalter der BKK-Versicherten sei niedriger als das anderer
Krankenkassen und die Ausgaben für einen zum Beispiel 57jährigen
Versicherten differierten stark zwischen den Betriebskrankenkassen
und den großen Versorgerkassen AOK, Barmer und DAK.
So müsse die AOK für einen 57jährigen Versicherten im Durchschnitt
jährlich 2.200 EUR aufwenden, während der BKK-Durchschnitt für einen
57jährigen bei 1.870 EUR liege. Würde man nun dem BKK-Vorschlag
folgen und einen Gesamtdurchschnitt bilden, würden die BKK aus den
Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen für ihre 57jährigen 2.042 EUR
erhalten und damit 172 EUR mehr als tatsächlich benötigt, während der
AOK nur noch 2.042 EUR zur Verfügung stehen würden, obwohl 2.200 EUR
benötigt werden.
Die AOK warnte daher davor, auf die Tricks des BKK-Bundesverbandes
hereinzufallen, der eine Politik der Beschädigung patientengerechter
Versorgung und Versorgungsfinanzierung unter dem rhetorischen
Deckmantel der Versorgungsoptimierung verfolge.
Die Betriebskrankenkassen wollten mit diesem Vorschlag den
Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit unter den Kassen
verhindern. Ausbauen wollten sie stattdessen die Subventionierung
ihrer Beitragssätze. Die damit verschärfte Risikoselektion habe
bereits das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom August
2005 zurückgewiesen.
Alter und Geschlecht reichen als Kriterium zur Messung der
Krankheitshäufigkeit (Morbidität) nicht aus. So nehmen 25 % aller
Versicherten (chronisch Kranke) rund 97 % aller Leistungsausgaben in
Anspruch. Ihre Versorgerkassen erhalten dafür allerdings nur 40 % der
Mittel aus dem Risikostrukturausgleich (RSA). Für die 75 % gesunden
Versicherten erhalten die Kassen dagegen 60 % der RSA-Mittel - wobei
nur 3 % der Leistungsausgaben auf diese Versicherten entfallen. Durch
die gezielte Selektion Gesunder und der damit einhergehenden
überhöhten RSA-Gutschriften könne eine Kasse somit günstigere
Beitragssätze "subventionieren". Diese wettbewerbsfeindlichen
Verzerrungen wollten die BKKs mit ihren Vorschlägen weiter
verschärfen.

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-Mail: presse@bv.aok.de
Internet: www.aok-bv.de

Telefon 0228 843-309
Telefax 0228 843-507

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