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Exposure Draft des IASB erlaubt sachgerechtere Abbildung von Risikomanagementstrategien

Frankfurt am Main (ots)

Banken und große Unternehmen können die Absicherung von
Zinsänderungsrisiken durch Makro-Hedges zukünftig in ihren IFRS-
Abschlüssen darstellen / Unternehmen, die in 2005 ihren
Konzernabschluss erstmalig nach IFRS aufstellen, müssen
voraussichtlich keine Vorjahreszahlen zu IAS 39 angeben
Im Rahmen der Überarbeitung des Standards IAS 39
(Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) hat das International
Accounting Standards Board (IASB) heute einen Entwurf zum
Makro-Hedging von Finanzinstrumenten veröffentlicht. Beim Makro-
Hedging lässt sich das Risiko ganzer Portfolios durch gegenläufige
Positionen absichern, ohne dass dabei die einzelnen Geschäfte
einander zuzuordnen sind. Beim nach derzeitigen IAS 39 zulässigen
Mikro-Hedging steht das Verlustrisiko des Grundgeschäftes eindeutig
dem potenziellen Gewinn aus dem Sicherungsgeschäft gegenüber. Der
neue Entwurf ist das Ergebnis der intensiven Diskussionen von
Bankenverbänden und IASB zu den Änderungsvorschlägen zum IAS 39 und
befasst sich ausschließlich mit der Absicherung von
Zinsänderungsrisiken auf Portfolioebene. Nach dem Exposure Draft zum
Makro-Hedging lassen sich die Risikomanagement-Strategien von Banken
und großen Unternehmen zukünftig in einem IFRS-Abschluss
sachgerechter abbilden, was zu Erleichterungen in der praktischen
Umsetzung der IFRS-Regeln und zu geringeren Schwankungen in der
Ergebnisrechnung führen kann.
"PwC begrüßt diesen Entwurf, da er statt der bisherigen
restriktiven Abbildung von Mikro-Hedges die Darstellung der
Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken durch Makro-Hedges in einem
IFRS-Abschluss erlaubt und somit die in der Praxis üblichen
Absicherungsstrategien berücksichtigt. Gleichzeitig bleiben die
Grundsätze des IAS 39 - die erfolgswirksame Bewertung von Derivaten
zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) - bestehen, ohne dass dies zu
einer Ergebnisauswirkung führen muss. Im Gegensatz zu den bisherigen
Regelungen des IAS 39 lässt der neue Entwurf erstmalig die Bildung
von Portfolios zu, die zinstragende finanzielle Vermögenswerte und
Verpflichtungen umfassen", erläutert Georg Kütter, Mitglied des
Vorstandes und Leiter des Bereiches Financial Services von PwC.
"Zudem werden zukünftig nicht die einzelnen Geschäfte dieses
Portfolios betrachtet. Nach dem neuen Entwurf soll ein prozentualer
Anteil von Vermögenswerten oder Verpflichtungen in Höhe der
Nettozinsposition des jeweiligen Portfolios, die mit Derivaten gegen
Zinsänderungsrisiken abgesichert wird, bestimmt werden", betont
Burkhard Eckes, verantwortlicher Partner für den Bereich Accounting
Financial Services bei PwC.
Die (zinsbedingte) Wertänderung dieser Nettoposition sowie der
derivativen Sicherungsinstrumente ist in der Gewinn- und
Verlustrechnung zwar zu erfassen. Allerdings können sich die
Wertänderungen per Saldo kompensieren, so dass sich
Ergebnisauswirkungen und somit auch hohe Volatilitäten in der Gewinn-
und Verlustrechnung vermeiden lassen. Nun gilt es, die Auswirkungen
dieses Entwurfs in der Praxis im Detail zu beurteilen. Dies gilt
insbesondere für die Ausgestaltung des Effektivitätstests, der die
Wirksamkeit der vom Unternehmen festgelegten Absicherung nachweist.
Die Anwendung des Exposure Draft ist freiwillig. Das langfristige
Ziel des IASB wird weiterhin die Bilanzierung von allen
Finanzinstrumenten zum Fair Value mit einer ergebniswirksamen
Erfassung der Bewertungsänderungen sein.
Zu den übrigen ebenfalls sehr intensiv diskutierten
Themenbereichen des IAS 39 (zum Beispiel Abgangsvorschriften,
Zulässigkeit interner Geschäfte, Fair Value-Ermittlung,
Wertminderung) sind jedoch keine weiteren Entwürfe des IASB
vorgesehen. Der neue IAS 39 soll voraussichtlich im ersten Quartal
2004 verabschiedet und veröffentlicht werden.
Das IASB gibt interessierten Personen bis zum 14. November 2003
Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
Ferner weist Burghard Eckes auf eine wichtige praktische
Erleichterung hin: "In seiner Juli-Sitzung hat der IASB grundsätzlich
zugestimmt, dass Unternehmen, die in 2005 ihren Konzernabschluss
erstmalig nach IFRS aufstellen, keine Vorjahreszahlen zu IAS 39
angeben müssen. Zusätzliche Überleitungsrechnungen sind jedoch zum
Tag der erstmaligen Anwendung (1. Januar 2005) durchzuführen und
offenzulegen."
Weitere Informationen zum Stand der Überarbeitung von IAS 39 und
auch IAS 32 können den IASB Updates der letzten Monate auf der
Homepage des IASB (www.iasb.org.uk) entnommen werden.
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PricewaterhouseCoopers, 
Mitglied des Vorstands Leiter des Bereiches Financial Services 
Tel.: 069 / 9585 - 2245 
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