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IP-Payment: Bequemes Bezahlen mit hohem Risiko

München (ots)

COMPUTERWOCHE warnt: IP-Payment lädt zum
Missbrauch ein / Betrüger können durch Netzeinbrüche und 
Manipulationen auf Kosten des Users Profit schlagen / Identifizierung
des Users über die IP-Adresse keineswegs eindeutig / Bisher 
existieren keine rechtlichen Vorschriften
München, 15. Januar 2006 - Das Aus für die 0190-Nummern zum 
Jahreswechsel war für Dialer-Betrüger ein herber Schlag. Für 
unseriöse Anbieter eröffnet sich aber eine neue Einnahmequelle: das 
IP-Payment. Dies berichtet die IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE in 
ihrem aktuellen Heft (Ausgabe 2/2006, EVT 13. Januar) und klärt auf, 
worin die Risiken des neuen Online-Bezahlverfahrens für 
Internet-Anwender liegen.
Auf den ersten Blick scheint das neue Online-Bezahlverfahren eine 
sichere Zahlungsmethode zu sein: IP-Payment basiert auf der Annahme, 
dass jeder Internet-Nutzer anhand seiner IP-Adresse eindeutig 
identifizierbar ist. Werden also kostenpflichtige Seiten oder 
Dienstleistungen in Anspruch genommen, speichert der Provider 
automatisch die IP-Adresse des Nutzers und zieht über die 
Telefonrechnung beziehungsweise die Provider-Rechnung die 
entsprechende Summe ein. Doch die scheinbar sichere 
Abrechnungsmethode lädt zum Missbrauch ein: Gelingt es einem Fremden,
in das Netz eines anderen einzudringen, kann er von dort auf dessen 
Kosten einkaufen gehen - hierzu benötigt der Angreifer weder 
Kreditkarten- noch Kontodaten seines Opfers. Ebenso gefährlich ist 
die Option, dass Betrüger die User unbemerkt auf zahlungspflichtige 
Internet-Seiten locken und durch technische Manipulationen eine 
Abrechnung veranlassen.
Darüber hinaus ist fraglich, ob ein Nutzer wirklich eindeutig 
anhand der IP-Adresse identifiziert werden kann, meinen die Experten 
der IT-Wochenzeitung. So dürften beispielsweise bei 
Internet-Anschlüssen, die in Wohngemeinschaften oder Familien 
gemeinsam genutzt werden, die Probleme vorprogrammiert sein.
Rechtliche Vorschriften hinsichtlich der neuen Abrechnungsmethode 
gibt es bisher nicht: Bestätigungsverfahren für einen Bezahlvorgang 
wie bei Dialern wurden noch nicht festgelegt, zudem gibt es zur Zeit 
keine Regelungen für Themen wie Anbieterkennzeichnung und 
Tarifobergrenzen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, so die 
COMPUTERWOCHE, sollte vorerst auf die Teilnahme an IP-Payment 
verzichten.
Für Rückfragen:
Jürgen Hill, Redaktion COMPUTERWOCHE,
Tel. 089/ 360 08-249, Fax 089/ 360 86-99197

Original-Content von: IDG Computerwoche, übermittelt durch news aktuell

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