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Stiftung Warentest

FINANZtest 06/00
Gewinnspiele
Klagen statt ärgern

Berlin (ots)

Wer bisher versuchte, die von Versandhandelsfirmen
versprochenen Geldgewinne oder Reisen einzufordern, musste meist
vergeblich warten. Denn eigentlich, so das Kalkül der Anbieter,
sollte man nur die beworbenen Waren bestellen. Doch damit soll es
jetzt vorbei sein: Ab 1. Juni 2000 können Gewinner ihren Preis
einklagen. Die Zeitschrift FINANZtest informiert in ihrer neuesten
Ausgabe, wie Verbraucher Unternehmen zur Auszahlung des versprochenen
Gewinnes zwingen können.
Eine neue, zeitgleich mit dem Fernabsatzgesetz verabschiedete
Vorschrift bestimmt, dass Unternehmen, die Preise versprechen, diese
auch aushändigen müssen. Das Gesetz richtet sich gegen einen Trick,
den fast alle dubiosen Anbieter von Gewinnspielen anwenden. Sie
erwecken bewußt den Eindruck, der Adressat habe an einem Gewinnspiel
teilgenommen und den Hauptpreis gewonnen. Oft halten die angeblich
stolzen Gewinner von Bargeldpreisen, Sparbüchern, nagelneuen Autos
und hochwertigen HIFI-Produkten die mitgeschickte "offizielle
Gewinner-Benachrichtigung" mit Echtheits-Zertifikat" oder
"Garantie-Coupon" und Notarstempel für echt. Eine absichtliche
Irreführung des Verbrauchers, die der neue Gewinnspielparagraph
verhindern soll.
Welche Firmen zu den schwarzen Schafen gehören, steht auf der
aktualisierten FINANZtest-Warnliste "Unseriöse Gewinnspiele", die
unter der Faxabrufnummer 01905/100108613 (2 Seiten,1,21 Mark pro
Minute) erhältlich ist.
Weitere Informationen: Pressestelle, Tel. 030-26312345

Original-Content von: Stiftung Warentest, übermittelt durch news aktuell

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