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UNHCR Deutschland

UNHCR zum Internationalen Frauentag
8. März: Internationaler Frauentag
Fortschritte weiterführen

Berlin (ots)

Zum internationalen Frauentag setzt sich UNHCR
erneut dafür ein, geschlechtsspezifische in Verbindung mit
nichtstaatlicher Verfolgung im deutschen Asylverfahren ausdrücklich
anzuerkennen.
Die intensive Diskussion über das Schicksal schutzsuchender
Flüchtlingsfrauen hat in jüngster Zeit zu deutlichen Fortschritten in
der deutschen Asylpraxis geführt. So begrüßt UNHCR, dass
frauenspezifische Fluchtgründe in der Regel als Abschiebungshindernis
gewertet werden. Gezielte Schulungen und entsprechende
Orientierungshilfen beginnen zunehmend zu greifen. Dies spiegelt sich
wieder in einem verstärkten Bewusstsein gegenüber
geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen wie sexueller
Gewalt. So wurden zum Beispiel Frauen und Mädchen aus Afghanistan
aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung als Flüchtlinge
anerkannt.
Allerdings lösen diese Maßnahmen noch nicht ein Grundproblem des
deutschen Asylrechts, von dem Frauen besonders hart betroffen sind -
die Ausgrenzung der nichtstaatlichen Verfolgung durch die oberste
deutsche Rechtsprechung. UNHCR ist seit langem der Auffassung, dass
geschlechtsspezifische Gewalt wie zum Beispiel drohende Beschneidung
eine Form der Verfolgung darstellt, die potenziell in den
Geltungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention fällt. Entsprechende
schwer wiegende Menschenrechtsverletzungen gehen häufig jedoch nicht
direkt von staatlichen Behörden aus.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der UNHCR-Vertreter in Deutschland
Stefan Berglund, dass die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung
Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind. Diese
Regelung bleibe weiterhin notwendig. Andernfalls werde das Ziel
verfehlt, geschlechtsspezifische Fluchtgründe im Asylverfahren nach
den Kriterien des internationalen Flüchtlingsschutzes bewerten zu
können. Eine bloße Duldung aufgrund von Abschiebungshindernissen sei
kein adäquater Schutz für viele Flüchtlingsfrauen.

Pressekontakt:

Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/202202-26/10
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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