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UNHCR Deutschland

UNHCR: Familiennachzug erleichtern

Berlin (ots)

Zum Internationalen Tag der Familie (15. Mai 2001)
ermutigt das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) die Bundesregierung,
sich für vereinfachte Regelungen zur Familienzusammenführung von
Flüchtlingen einzusetzen.
Nach dem deutschen Asylrecht ist bei Einreise auf dem Landweg eine
Anerkennung als politisch Verfolgter ausgeschlossen. Vor diesem
Hintergrund steht zunehmend der im deutschen Ausländerrecht (Par. 51)
verankerte Abschiebungsschutz der Genfer Flüchtlingskonvention im
Mittelpunkt des Asylverfahrens.
Nach Auffassung von UNHCR muss dieser Status für
Konventionsflüchtlinge aufgewertet werden. In diesem Zusammenhang
besteht dringender Handlungsbedarf bei der Familienzusammenführung,
um das völkerrechtliche Prinzip der Familieneinheit zu wahren. UNHCR
plädiert dafür, Konventionsflüchtlingen wie Asylberechtigten einen
Rechtsanspruch auf Nachzug ihrer Familienmitglieder einzuräumen. Die
Zustimmung zur Einreise sollte nicht von ausreichendem Wohnraum und
genügendem Einkommen abhängig gemacht werden, denn in Deutschland
geschützte Flüchtlinge können nur hierzulande ihr Recht auf
Familieneinheit verwirklichen.
Die besondere Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen wird auch in
einem Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur
Familienzusammenführung von Drittstaatenangehörigen hervorgehoben.
Der Brüsseler Vorschlag zielt darauf ab, für Flüchtlinge die
Voraussetzungen beim Familiennachzug zu vereinfachen.
Die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland würde die Situation
von Flüchtlingen beim Familiennachzug vereinfachen. UNHCR ermutigt
deshalb die Bundesregierung, dem Vorschlag der EU-Kommission
zuzustimmen. Der Richtlinienentwurf wird beim nächsten Treffen der
EU-Innen- und Justizminister am 28./.29. Mai diskutiert.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
Wallstr. 9-13, 10179 Berlin
Presse: Stefan Telöken
Telefon: 030/202202-26/10
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

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