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Das Erste, Mittwoch, 30. Mai 2001, 23.00 - 23.30 Uhr / Bundesverfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach zu Gast bei Joachim Gauck
NPD Verbot: Das Für und Wider

Köln (ots)

Falsch verstandene Liberalität oder ordnungsgemäße
Anwendung von Recht und Gesetz - an dem Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts, auch in Zukunft Demonstrationen der NPD
zuzulassen, scheiden sich die Geister. Die obersten
Verfassungsrichter hatten in letzter Zeit mehrfach dadurch für Unmut
gesorgt, dass sie entsprechende Verbotsverfügungen untergeordneter
Gerichte wieder aufgehoben hatten. Begründung: Das Grundgesetz gebe
allen Deutschen das Recht, sich friedlich zu versammeln. Daran ändere
auch der Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
nichts. Am 30. Mai ist Prof. Dr. Jutta Limbach, seit September 1994
Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Gast bei
Joachim Gauck.  Ein Thema: das mögliche NPD-Verbot und seine Folgen.
Am 30. März 2001 waren die Anträge von Bundestag und Bundesrat zum
Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht
eingegangen. Mit einem Urteilsspruch wird erst im nächsten Jahr
gerechnet. Man darf davon ausgehen, dass die Diskussion über das Pro
und Contra eines NPD-Verbots bis dahin nicht verstummen wird.
Für Zündstoff sorgten die Karlsruher Richter auch mit ihrem Urteil
zur Pflegeversicherung, in dem die derzeitige Behandlung der Familien
als verfassungswidrig gebrandmarkt wurde. "Einen Meilenstein in der
deutschen Sozialpolitik" nannte etwa die Süddeutsche Zeitung diese
Passage - tatsächlich wird das Urteil eine gewaltige Neuordnung der
deutschen Politik zur Folge haben. In den letzten Jahren hatte vor
allem der mittlerweile ausgeschiedene Verfassungsrichter Paul
Kirchhof den Gesetzgeber zu mehr Gerechtigkeit im Steuerrecht
gezwungen. Dass dies nun auch in der Sozialpolitik geschieht, werten
Beobachter als Zeichen, dass die Verfassungsrichter auch in Zukunft
gestaltend auf die Politik einwirken wollen.
Redaktion    Heribert Schwan
Rückfragen 
Barbara Brückner, WDR Pressestelle
Tel.: 0221 / 220 4607

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