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WDR-Wirtschaftsmagazin "markt xl": Sachverständige: Zweifel an der Richtigkeit von Geschwindigkeitskontrollen - Bei Stichprobe nur jeder dritte Bußgeldbescheid bei Einsprüchen korrekt

Köln (ots)

Ungenaue Geschwindigkeitsmessungen, Verwechslungen
von Fahrzeugen und mangelhafte Auswertungen durch die Bußgeldstelle 
sind häufige Ursachen für einen falschen Bußgeldbescheid. Dies ist 
das Ergebnis einer Auswertung von über 1800 Bußgeldakten durch die 
Saarbrücker Sachverständigenorganisation VUT. Nur in jedem dritten 
Fall hätten die vorgelegten Beweise den Rückschluss erlaubt, dass die
zu Last gelegte Tempoüberschreitung so auch tatsächlich begangen 
worden war. Bei 62 Prozent war nicht nachvollziehbar, ob 
beispielsweise die Messung korrekt erfolgt war oder ob der Vorwurf 
überhaupt den richtigen Fahrer traf. In fünf Prozent der Fälle - 
immerhin jedem zwanzigsten - war der Bußgeldbescheid laut VUT 
zweifelsfrei falsch. Darüber berichtet der Westdeutsche Rundfunk in 
seinem Wirtschaftsmagazin "markt xl" am kommenden Montag, 16.03.2009,
um 20.15 Uhr im WDR Fernsehen).
Die VUT-Sachverständigengesellschaft, die nach eigenen Angaben in 
Deutschland bei der Überprüfung von Geschwindigkeitskontrollen 
führend ist, hatte 1810 Akten aus 2007 bis heute überprüft, bei denen
die Fahrer Einspruch erhoben hatten. Gegenüber dem WDR bemängelte die
VUT die häufig ungenaue Justierung der Radarmessgeräte. "Wenn ich bei
einer Antenne etwa den Messwinkel verändere, sind sofort sieben 
Prozent Abweichung drin", so Hans-Peter Grün, Sachverständiger bei 
der VUT. Noch gravierender: Nicht alle Radarfallen seien so 
eingerichtet, dass das aufgenommene Bild verlässlich den gemessenen 
Wagen zeige.
Darüber hinaus komme es bei der teilmaschinellen Auswertung in der
Bußgeldstelle häufig zu Irrtümern. Laut Akten war einem 70jährigen 
eine gemessene Geschwindigkeit von 111 km/h in einer Tempo 30-Zone 
zur Last gelegt geworden. Tatsächlich zeigte das Beweisfoto jedoch 
drei Striche als Zeichen für eine annullierte Messung. "Bei solch 
dicken Fällen müssten die Sachbearbeiter schon einmal ein Auge mehr 
auf den Vorgang werfen, bevor der Bescheid raus geht", forderte 
Sachverständiger Hans-Peter Grün gegenüber dem WDR.
Beim Automobilclub von Deutschland bezeichnete man das Ergebnis 
der Auswertung als "erschreckend". Dorothee Lamberty, 
Verkehrsrechtsexpertin des AvD: "Eigentlich liegt die Beweislast beim
Staat. Inzwischen muss aber der beschuldigte Autofahrer nachweisen, 
dass dem Staat Fehler unterlaufen sind." Bei einer solchen 
Fehlerquote sei dies erst recht inakzeptabel.

Pressekontakt:

Annette Metzinger, WDR-Pressestelle, Telefon 0221 - 220 2770
Detlef Flintz, WDR-Redaktion "markt", Telefon 0173 - 5469165
Klaus Schmidt, WDR-Redaktio "markt", Telefon 0172 - 253 8426

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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