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Kältemittel R134a: ADAC fordert klare Regeln Steigende Kosten und sinkende Verfügbarkeit
Rechtssichere Lösungen für ältere Fahrzeug-Klimaanlagen fehlen
Warnung vor Nachfüllkits

München (ots)

Für viele Halter älterer Fahrzeuge, die das Kältemittel R134a nutzen, könnte laut ADAC die Wartung der Klimaanlage künftig schwieriger und teurer werden. Verschärfte EU-Vorgaben sorgen dafür, dass die Nutzung von R134a weiter eingeschränkt wird. Gleichzeitig fehlen für den Fahrzeugbestand bislang breit verfügbare und rechtssicher freigegebene Alternativen.

Schon seit 2017 darf R134a nicht mehr in neu zugelassenen Pkw verwendet werden. Zwar bieten manche Werkstätten eine Umrüstung auf das neuere, klimafreundlichere Kältemittel R1234yf an, doch bestehende R134a-Anlagen sind dafür in der Regel nicht ausgelegt und es fehlen nach Kenntnis des ADAC eindeutige Genehmigungen und technische Freigaben. Offen sind insbesondere mögliche Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis und Haftungsfragen.

Der ADAC warnt ausdrücklich vor günstigen Nachfüllkits auf Butan- oder Propanbasis, die im Internet teilweise als R12 oder HC-12a angeboten werden. Sie sind für Fahrzeug-Klimaanlagen meist nicht zugelassen und können im Falle eines Unfalls oder technischen Defekts ein Brandrisiko darstellen. Eine funktionierende Klimaanlage ist nicht nur eine Komfortfrage: Sie hilft, den Innenraum zu kühlen, beschlagene Scheiben schnell zu entfeuchten und trägt damit auch zur Fahrsicherheit bei.

Der ADAC unterstützt das Ziel der EU, fluorierte Treibhausgase zu reduzieren. Für Millionen ältere Fahrzeuge müssen jedoch bezahlbare, technisch sichere und rechtlich zulässige Lösungen geschaffen werden. Der Mobilitätsclub fordert deshalb eine verbindliche Rechtsgrundlage, einheitliche technische Anforderungen an Umrüstungen und fahrzeugspezifische Freigaben der Hersteller.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

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