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Orkan- und Sturmschäden
ADAC: Teilkasko übernimmt Reparaturkosten

München (ots)

Autofahrer, deren Fahrzeuge durch Sturm in
Mitleidenschaft gezogen wurden, bekommen laut ADAC ihre Kosten
ersetzt, wenn sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen
haben. Dies gilt sowohl für Zerstörungen durch Sturm als auch für
Schäden nach Überschwem-mungen. Beschädigungen, die zum Beispiel
durch heruntergefallene Dachziegel entstanden sind, werden ebenfalls
von der Kaskover-sicherung ersetzt.
Besteht keine Kaskoversicherung, kann der Geschädigte versuchen,
seinen Schaden vom Hausbesitzer oder demjenigen ersetzt zu bekommen,
dessen Baum die Ursache für den Schaden war. Dies hat jedoch nur dann
Aussicht auf Erfolg, wenn dem Gebäudeeigentümer oder dem Eigentümer
des Baumes eine Verletzung der Verkehrs-sicherungspflicht
nachgewiesen werden kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn
der Baum oder das Dach nicht regelmäßig auf marode Stellen hin
kontrolliert worden war.
Sollte die Verkehrssicherungspflicht verletzt worden sein, können
neben den Schäden am Kfz unter Umständen auch die Wertminderung,
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung und die Pauschale
für Telefonate und sonstige Ausgaben gefordert werden.
Für Rückfragen:
Christopher Nordhoff
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 3475
Fax: (089) 76 76- 2801 
christopher.nordhoff@adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625
Der ADAC im Internet: www.adac.de

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