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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Deittert: Blasphemie muss verboten werden

Berlin (ots)

Anlässlich des Mehrheitsbeschlusses des Deutschen
Bundestages, Petitionen abzuschließen, mit denen ein Verbot der
Blasphemie gefordert wurde (Drs. 14/9915), erklärt der Obmann der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages, Hubert Deittert MdB:
Rot-Grün bemüht gerne das Toleranzgebot gegenüber anders
Denkenden, ignoriert jedoch immer wieder den Schutz der Überzeugung
der Mehrheit der Bevölkerung, indem sie Toleranz gegenüber dem
christlichen Glauben nicht in gleichem Maße einfordert.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich hingegen
eindeutig hinter Petitionen gestellt, mit denen gefordert wird, die
Blasphemie gegenüber dem Christentum gesetzlich zu verbieten und
unter strengere Strafe zu stellen. Die gegenwärtige Fassung des §166
des Strafgesetzbuches hat sich als nahezu wirkungslos erwiesen, um
unerträglichen Beschimpfungen insbesondere des christlichen Glaubens
entgegenzutreten. Eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes
religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen ist überfällig.
Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass die
Angriffe insbesondere auf christliche Bekenntnisse an Schärfe und
Intensität zugenommen haben. Viele Bürger und kirchliche Stellen
haben mit Betroffenheit und Empörung auf bekannt gewordene Angriffe
auf religiöse und weltanschauliche Überzeugungen reagiert. Daher
haben wir mit einem Änderungsantrag verlangt, die auf eine
Verschärfung des §166 StGB zielenden Petitionen der Bundesregierung
zur Berücksichtigung zu überweisen.
Mit dem von Rot-Grün und der PDS gemeinsam niedergestimmten
Änderungsantrag (Drs. 14/9947) wollten wir erreichen, in §166
Strafgesetzbuch das Tatbestandsmerkmal zu streichen, wonach die
Beschimpfung geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören.
Strafbar sollte künftig sein, wer öffentlich oder durch Verbreiten
von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen
Bekenntnisses anderer beschimpft. Damit ist nicht etwa schon jedes
abfällige Welturteil gemeint, sondern nur durch Form und Inhalt
besonders verletzende Äußerung der Missachtung. In gleicher Weise
sollte der Schutz der Religionsgesellschaften und der
Weltanschauungsvereinigungen erweitert werden (§166 Absatz 2 StGB).
Die CDU/CSU geführte Bundesregierung will eine Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes religiöser und weltanschaulicher
Überzeugungen durch eine Einführung der Strafbarkeit der Blasphemie
gegenüber dem Christentum.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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