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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann/Schwalbe: Bund darf Länder, Städte und Bürger bei Bombenfunden aus dem Zweiten Weltkrieg nicht im Stich lassen!

Berlin (ots)

Zur öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages am 15. Mai 2002 zum Entwurf eines
"Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetzes" des Bundesrates und zum
Antrag "Kriegsfolgen- und Kriegslastenbeseitigung in den neuen
Ländern" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklären der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich
Austermann MdB, und der sachsen-anhaltinische Abgeordnete, Clemens
Schwalbe MdB:
Die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen sind nicht ausreichend,
um zu einer gerechten Kostenverteilung bei alliierten
Blindgängerfunden aus dem Zweiten Weltkrieg beizutragen und die
Beseitigung auf wesentlichen Flächen in einer angemessenen Zeit
vornehmen zu können.
Tatsache ist, dass mehr als ein halbes Jahrhundert nach Ende des
Zweiten Weltkrieges immer noch Gefahren von Blindgängern und
Munitionsüberresten für die Bevölkerung ausgehen. Neben der latenten
Gefahr besteht ein weiteres Problem in den immensen Kosten, die mit
der Auffindung, Bergung und Vernichtung des brisanten Materials
verbunden sind. Die betroffenen Länder, Städte, Gemeinden sind damit
völlig überfordert. Denn eine Zahlungspflicht des Bundes besteht nur
dann, wenn es sich um ehemals "reichseigene" Munitionsüberreste
handelt. Der Bund zahlt nicht, wenn es sich um Funde der ehemaligen
Alliierten handelt. Bei der weit überwiegenden Zahl der Funde handelt
es sich aber um letztere. Allein in der Stadt Oranienburg sind bis
heute ca. 1000 alliierte Blindgänger entschärft worden. Wer glaubt,
damit sei schon fast alles erledigt, der täuscht sich. Es werden in
Oranienburg noch über 1.500 unentdeckte alliierte Blindgänger
vermutet.
Dieses Problem wird vermutlich noch Generationen beschäftigen,
wenn nichts Entscheidendes geschieht.
Hinzu kommt, dass die Kommunen in den neuen Bundesländern bei der
Sanierung von ehemaligen Militärflächen der sowjetischen Truppe (sog.
Konversionsflächen) vor fast unlösbare Kostenprobleme gestellt
werden. Die hohe Munitionsbelastung hindert in beachtlichem Maße die
wirtschaftliche Entwicklung nutzbarer Bodenflächen.
Die Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verfolgt den Zweck,
dass sich der Bund an den Kosten stärker beteiligt. Nach Meinung der
Sachverständigen ist dies nach geltender Rechtslage zulässig. Denn es
waren nicht die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern oder
die Städte Oranienburg und Frankfurt/Oder, die den Zweiten Weltkrieg
geführt haben, sondern das Deutsche Reich. Und Rechtsnachfolger des
Deutschen Reiches ist nun einmal der Bund. Diese Auffassung teilt
offensichtlich auch der Bundesrat mit seinem Gesetzentwurf.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verbindet mit dem Ergebnis der
Anhörung die Hoffnung, dass die rot-grüne Bundesregierung ihre bisher
ablehnende Haltung überprüft und sich die Auffassung des Bundesrates
und der Union zu eigen macht. Der sture Hinweis auf nicht
abschließende Regelungen des Grundgesetzes darf nicht das letzte Wort
sein.

Rückfragen bitte an:

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Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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