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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek/Caesar: CDU/CSU lehnt Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz ab !

Berlin (ots)

Zum BNatSchGNeuregG erklären der umweltpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB, und
der Berichterstatter zum Bundesnaturschutzgesetz im Umweltausschuss
des Deutschen Bundestages, Cajus Julius Caesar MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Entwurf des BNatSchGNeuregG ab.
Angesichts des wachsenden Flächenverbrauchs und der Gefährdung
zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und natürlicher Lebensräume sind
verstärkte Anstrengungen notwendig, um den Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen zu gewährleisten. Damit ist der dauerhafte Schutz
der natürlichen Lebensgrundlagen eine zentrale Aufgabe der deutschen
Umweltpolitik.
Diese schwierige Aufgabe kann aus Sicht der Union nur durch
vertrauensvolle Zusammenarbeit auf allen Ebenen und zwischen allen
Beteiligten bewältigt werden: Staat, Kommunen, Bürgern,
Naturschützern, aber auch den vor Ort Wirtschaftenden. Die Union hält
daher nach den Grundsätzen der Kooperation besonders zwei Instrumente
für erforderlich: den Vorrang des Vertragsnaturschutzes, soweit
möglich und sinnvoll, und Ausgleichszahlungen für Land- und
Forstwirte für über die gute fachliche Praxis hinausgehende
Anforderungen.
Unverständlich ist, weshalb die Bundesregierung in ihrer Novelle
des Bundesnaturschutzgesetzes der Kooperation zuwiderlaufende
Maßnahmen durchzusetzen versucht. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt die
Novelle in ihrer derzeitigen Formulierung aus folgenden Gründen ab:
Die Novelle führt zu Rechtsunsicherheit und
Anwendungsunsicherheit. Damit entfremdet sie die betroffenen Menschen
vom Vorhaben des Naturschutzes. Dies zeigt die vorgesehene
Verschärfung der guten fachlichen Praxis und ihre Herauslösung aus
den Fachgesetzen. Hierdurch werden Doppelzuständigkeiten begründet
und erneut Auslegungsfragen aufgeworfen, die den inzwischen
erreichten Konsens in der praktischen Anwendung um Jahre zurückwerfen
werden. Überdies werden Förderungsmöglichkeiten der EU aufs Spiel
gesetzt, was einen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Land-,
Forst-, Jagd- und Fischereiwirtschaft bewirken wird.
Unsicherheiten müssen auch für die an Biotop-Verbundsysteme
angrenzenden Flächen vermieden werden. Ein fachlich begründetes
Biotop-Verbundsystem ist sinnvoll, hinsichtlich der angrenzenden
Flächen müssen die wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten im
Interesse der beteiligten Gemeinden und Eigentümer geklärt werden.
Planung und Planfeststellung werden auch durch die vorgesehene
Verschärfung der Eingriffsregelung eine Erschwernis erfahren.
Ökokonten führen zu mehr Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen.
Die Novelle führt überdies zu erheblichem Verwaltungs- und
Kostenaufwand. Flächendeckende Landschaftsplanung bindet unnötig
Personal und Geld, das für praktische Maßnahmen vor Ort besser
verwandt werden könnte. Dagegen ist langfristig vereinbarter
Vertragsnaturschutz eine Alternative, die ohne hohen
Verwaltungsaufwand auskommt und von dem Willen der Betroffenen
getragen wird.
Praktisch nicht zu handhaben ist die derzeit bestehende Anzahl von
Schutzgebietskategorien. Auch hierzu bringt die vorgesehene
Novellierung keine Lösung. Zudem bedeuten die Umkehr der Beweislast
für sportliche Betätigung und die Herausnahme des Tourismus als
möglicher Zweck eines Schutzgebietes keine Verbesserung für den
Naturschutz, sondern eine Belastung für die Menschen. Vielmehr sollte
der Bund auch durch unentgeltliche Bereitstellung von
Naturschutzflächen seine Verantwortung deutlicher zeigen.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher:
Die Bundesregierung darf nicht die durch die Gesetzesnovellierung
von 1998 erreichten Erfolge im Naturschutz und den guten Willen der
Beteiligten zu weiteren Anstrengungen zerstören. Sie sollte vielmehr
durch Bereitstellung der finanziellen Ressourcen und von Flächen
sowie durch den Einsatz effizienter Maßnahmen die Menschen in ihren
Anstrengungen wirksam unterstützen. Dabei wird Naturschutz auf Dauer
nur erfolgreich sein, wenn er im Miteinander mit den vor Ort lebenden
und arbeitenden Menschen vorangebracht wird. Kooperation statt
Konfrontation, gerechter Ausgleich für erbrachte Leistungen und
weniger Bürokratie muss unser Ziel im Naturschutz sein.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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