CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Friedrich/Rachel: Koalition bleibt beim
Hochschuldienstrecht stur
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Beschlussfassung über die Änderung des Hochschulrahmengesetzes im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Gerhard Friedrich MdB und der Obmann, Thomas Rachel MdB:
Die rot-grüne Koalition hat heute die Ablehnung des neuen Hochschuldienstrechts provoziert.
Durch eine Ergänzung des § 44 Abs. 2 hat die Koalition noch deutlicher gemacht:
Die Habilitation soll künftig bei Berufungen keine Rolle mehr spielen. Die Koalition setzt damit einseitig auf die in der Praxis überhaupt noch nicht erprobte Juniorprofessur. Die Forderung der Hochschulrektorenkonferenz und vieler Wissenschaftsorganisationen, im Hinblick auf die unterschiedlichen Fächerkulturen als Alternative die Habilitation bei zu behalten, wird schlicht ignoriert. Die Regierung muss sich deshalb im Bundesrat auf den entschiedenen Widerstand der von CDU und CSU regierten Länder einstellen.
Wir haben im übrigen den Vorschlag des Beirates der ZVS aufgegriffen, den Hochschulen das Recht einzuräumen, zunächst einmal 50 Prozent der Studierenden selbst auszusuchen. Zu mehr Wettbewerb zwischen den Hochschulen gehört das Recht der Studierenden, sich ihre Hochschule, und das Recht der Hochschulen, sich ihre Studentinnen und Studenten selbst auszusuchen. Der von uns vorgeschlagene erste Schritt ist verfassungsrechtlich noch im sicheren Bereich und erlaubt uns, für weitergehende Schritte Erfahrungen zu sammeln.
Gemeinsam mit unseren Wissenschaftsministern in den Ländern bestehen wir darauf, im Besoldungsrecht die Grundgehälter für W 2 und W 3 anzuheben. Da nicht jeder Leistungszulagen erhalten wird, muss schon der Mindestbetrag die amtsangemessene Besoldung sicherstellen. Auch in den Hochschulgremien, die über Berufungen entscheiden, sitzen Menschen. Angesichts der von der Bundesregierung leider sogar begrüßten "Kostenneutralität" der Reform besteht die große Gefahr, dass Kommissionen häufig Mittelmaß berufen, weil Spitzengehälter den Spielraum für Leistungszulagen für die Amtsinhaber einschränken.
Entgegen dem SPD-Wahlprogramm und den wiederholten Ankündigungen von Ministerin Bulmahn hat die Koalition heute den Antrag abgelehnt, Studiengebühren zu verbieten. Die Koalition wird dieses Anliegen vor der Wahl erst aufgreifen, wenn es für einen Gesetzesbeschluss zu spät ist. Frau Bulmahn fehlt der Mut zur Wahrheit.
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