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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Brähmig: Straßenausschilderung für touristische Ziele verbessern

Berlin (ots)

Zum Ergebnis einer Öffentlichen Anhörung des
Tourismus-Ausschusses des Deutschen Bundestages zu den
Beschilderungsmöglichkeiten für touristische Hinweise entlang von
Autobahnen erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
Die seit 1988 mögliche Beschilderung für touristisch bedeutsame
Landschaften und Sehenswürdigkeiten an Bundesautobahnen sollte
überarbeitet und systematisch mit der weiterführenden Wegweisung bis
zum eigentlichen Ziel koordiniert werden. Damit könnte ein großer
Werbeeffekt für deutsche Ferienregionen bei in- und ausländischen
Reisenden sowie eine wirksamere Lenkung von Verkehrsströmen erreicht
werden. Zu diesem Ergebnis kamen mehrheitlich Vertreter der deutschen
Tourismuswirtschaft, des ADAC, der Wissenschaft und zuständiger
Verwaltungen auf Kommunal- und Landesebene bei einer Öffentlichen
Anhörung des Tourismus-Ausschusses.
Damit könnten nicht nur bekannte Ferienlandschaften und
Reisegebiete als touristische Destination im öffentlichen Bewusstsein
aufgewertet, sondern auch der Bekanntheitsgrad aufstrebender Regionen
oder der häufig kaum wahrgenommenen deutschen Natur- und
Nationalparke gesteigert werden. Außerdem soll der Verkehr zu
Freizeitparks, Ferienzentren und entlang von touristischen
Themenstraßen erleichtert werden. Bisher ist in der Regel nur alle 20
km ein touristisches Hinweisschild an Autobahnen erlaubt, wobei das
Ziel möglichst auch noch im Blickfeld des Autofahrers liegen soll.
Teilweise ist der Abstand zwischen attraktiven Sehenswürdigkeiten und
Landschaften aber geringer als diese Vorgabe oder sie sind zwar in
der Nähe der Autobahn, aber nicht direkt sichtbar. Selbst
Freizeitparks mit jährlich Millionen von Besuchern etwa dürfen
zurzeit an Autobahnen überhaupt nicht ausgeschildert werden.
Europäische Konkurrenzländer sind dagegen oft viel praxisorientierter
und kreativer, und selbst innerhalb Deutschlands wird die
touristische Beschilderung recht unterschiedlich gehandhabt. Eine
flexiblere bundeseinheitliche Regelung, klare Kriterien für die
Auswahl der Ziele und eine kontinuierliche Wegweisung von Autobahnen
über Landstraßen bis zum Zielort könnte den Tourismusstandort
Deutschland stärken und auch der Verkehrssicherheit dienen, solange
ein unübersichtlicher Schilderwald vor allem an Autobahnen vermieden
wird. Bei Planung und Ausführung sollte auch die Tourismuswirtschaft
ihrer Verantwortung gerecht werden, insbesondere bei
bundesländerübergreifenden Ferienregionen.

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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