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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Nooke/Voßhoff: Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz so nicht zustimmungsfähig!

Berlin (ots)

Zu den in der kommenden Sitzungswoche des
Bundestages abzuschließenden Beratungen des Gesetzentwurfes zur
Bereinigung noch offener Grundstücksfragen in den neuen Ländern
erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der Abgeordneten der neuen
Bundesländer, Günter Nooke MdB sowie die Berichterstatterin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, Andrea Voßhoff MdB:
Die mit dem vorgelegten Entwurf verfolgte Absicht, die
Eigentumsverhältnisse an bereits zu DDR-Zeiten öffentlich genutzten
Grundstücken, die aber bis heute im Privateigentum stehen,
abschließend zu regeln, ist notwendig und wird deshalb begrüßt.
Aus Gründen der Rechtsklarheit und unter Berücksichtigung der
Interessen der betroffenen Eigentümer und Kommunen ist die
Ankaufsregelung der richtige Ansatz. Gleichwohl sind die in dem
Entwurf der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen teilweise
unausgewogen und benachteiligen Kommunen und Eigentümer. Dies wurde
bereits in der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetzten
Anhörung der betroffenen Interessenvertreter am 30.08.2001 sehr
deutlich.
1. So benachteiligt die im Gesetzentwurf vorgesehene
Kaufpreisregelung diejenigen Eigentümer, deren Grundstücke unter
Umständen mit "alten" Grundpfandrechten belastet sind, zu deren
Ablösung im Einzelfall ein höherer Betrag zu zahlen sein könnte, als
der Eigentümer an gesetzlich festgelegtem Entgelt zu erwarten hat.
Eine solche, vom Gesetzgeber in Kauf genommene Rechtsfolge, wonach
der Eigentümer gezwungen werden kann, sein Grundstück zu verkaufen,
dabei im Ergebnis aber noch draufzahlen muss, ist
verfassungsrechtlich problematisch.
2. Ebenso bedürfen auch die Fälle sogenannter stillgelegter
Deponien einer abschließenden Regelung.
3. Die im Gesetzentwurf beabsichtigte Ankaufsfrist der Kommunen
bis 2007 führt dazu, dass Eigentümer unter Umständen noch weitere 6
Jahre auf einen Verkauf warten müssen. Dies ist den Eigentümern nicht
mehr zuzumuten.
4. Zudem ist nicht einsichtig, warum den Ländern aus diesen
Verkäufen noch eine von den Kommunen zu finanzierende
Grunderwerbssteuer zufließen soll. Hier werden die Kommunen
zusätzlich finanziell belastet.
Unser Angebot und Interesse an einer konstruktiven Beratung dieser
gesetzlichen Unklarheiten wurde von der Koalition unter anderem aus
Zeitgründen abgelehnt. Der Gesetzentwurf ist deshalb aus den
vorgetragenen Gründen für uns nicht zustimmungsfähig.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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