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Paziorek/Wittlich: Doppelte Absicherung für Mehrweg

Berlin (ots)

Aus Anlass der Diskussion um die Einführung eines
Pflichtpfandes erklären der umweltpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB und der
Berichterstatter zur Verpackungsver-ordnung im Umweltausschuss des
Deutschen Bundestages, Werner Wittlich MdB:
Das Pflichtpfand auf Einwegverpackungen bietet keinen Schutz für
den Mehrweg. Die ökologischen Ziele von Mehrweg, Abfallvermeidung und
sauberer Landschaft sollten wieder in den Mittelpunkt rücken. Bei
allem Verständnis für die Belange der mittelständischen Brauer gilt:
Wer den Mehrweg sichern und seinen Rückgang stoppen will, muss die
Getränkemengen, die heute in Mehrwegflaschen, im Karton oder im
Milchschlauch angeboten werden, gesetzlich und vertraglich
festschreiben. Daneben sollen Dreiviertel der Einwegverpackungen
recycelt werden.
Diese Doppelstrategie muss gesetzlich in der Verpackungsverordnung
und vertraglich mit der Wirtschaft initiiert werden. Sie vermeidet
die schweren wirtschaftlichen Einschnitte, die die Einführung eines
Pflichtpfandes mit sich bringen würde, und setzt sich auch nicht in
Widerspruch zum Europäischen Recht.
Es kommt nun darauf an, daß Politik und Wirtschaft an einem Strang
ziehen und kooperieren. Die Verpflichtung der Wirtschaft muss aber an
empfindliche Vertragsstrafen gekoppelt werden. Für Initiativen pro
Mehrweg und für saubere Landschaft soll die Wirtschaft jährlich 400
Millionen Mark bereitstellen.
Ausdrücklich schließen wir uns daher dem bayerischen
Mehrweg-Sicherungskonzept an. Ziel des bayerischen
Mehrweg-Sicherungskonzepts ist, den Anteil von ökologisch
vorteilhaften Getränkeverpackungen mit einer Mindestabfüllmenge von
24,5 Milliarden Litern pro Jahr und sofern PET-Einweg-Flaschen als
ökologisch vorteilhaft eingestuft werden, von 25 Milliarden Litern
pro Jahr zu sichern. Von diesem Anteil sollen 22 Milliarden Liter auf
Einwegverpackungen entfallen. Im übrigen ist die Steigerung der
Verwertung aller Einweg-Verpackungsmaterialien zu erreichen.
Dies kann erreicht werden, in dem
  • die Verpflichtungen der Wirtschaft in einer Verordnung verankert werden,
  • der Bund zu einem Mehrweg- und Mengen-Monitoring verpflichtet wird,
  • eine Optionsklausel zur Schaffung von Innovationsanreizen für ökologisch vorteilhafte Verpackungen eingeführt wird,
  • sich die Wirtschaft vertraglich zur Zahlung von drei Mark pro Einwohner und Jahr zur Reduzierung des Litterings-Mülls (rund 240 Millionen Mark) verpflichtet,
  • sich die Wirtschaft vertraglich zur Zahlung von zwei Mark pro Einwohner und Jahr für Pro-Mehrweg-Initiativen (rund 160 Millionen) verpflichtet,
  • eine Vertragsstrafe bei Unterschreitung der Mindestabfüllmenge in Höhe von 480 Millionen Mark (=Verdopplung der Littering Zahlung) vereinbart wird,
  • Bund und Länder sich verpflichten, effizientere Instrumente für die dauerhafte Stabilisierung von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Verpackungen zu erarbeiten,
  • die Verwertungsquoten beibehalten und zusätzlich die Quote für die Verpackungsmaterialien um mindestens 5 bis 10 Prozent des derzeitigen Standes angehoben werden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
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