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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann: Höhere Arzthonorare in den neuen Ländern möglich

Berlin (ots)

Anlässlich der Sondersitzung des
Gesundheitsausschusses des Bundesrates am 12. Juni 2001 zum Thema
Fremdkassenausgleich und ärztliche Honorare in den neuen Ländern
erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion greift den Vorschlag der
Gesundheitsminister von Sachsen und Sachsen Anhalt auf und sieht in
ihrem Gesetzentwurf zur Einführung des Wohnortprinzips bei den
Vereinbarungen über die ärztliche Gesamtvergütung eine zusätzliche
Erhöhung der ärztlichen Honorare in den neuen Ländern in den Jahren
2001 und 2002 um jeweils bis zu 5% vor. Dies ist unseres Erachtens
auch möglich, ohne die Beitragssatzstabilität zu gefährden. Insgesamt
geht es um einen Betrag von 600 Mio. DM.
Die angekündigte Korrektur werden wir über einen entsprechenden
Änderungsantrag in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses
des Deutschen Bundestages am 20. Juni 2001 einbringen. Mit Blick auf
den akuten Versorgungsnotstand in den neuen Ländern sind wir ferner
bereit, das Inkrafttreten des Gesetzes zum Fremdkassenausgleich
vorzuverlegen und nicht erst zum 1. Januar 2002 vorzusehen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit den von ihr eingebrachten
Gesetzentwürfen zur Beendigung der Budgetierung
(GKV-Budgetaufhebungsgesetz) und zur Einführung des Wohnortprinzips
bei den Vereinbarungen über die ärztliche Gesamtvergütung die
ärztlichen Honorare verbessern und damit insbesondere einem drohenden
Einbruch der ambulanten medizinischen Versorgung in den neuen Ländern
vorbeugen.
Eine am 30. Mai vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestages durchgeführte Anhörung zur Einführung des Wohnortprinzips
(Fremdkassenausgleich) machte allerdings deutlich, dass es
weitergehender Maßnahmen bedarf, um die Unterfinanzierung der
vertragsärztlichen Versorgung in den neuen Ländern zu beseitigen. Nur
wenn eine Bereinigung der Ausgangsbasis der ärztlichen Vergütung in
den neuen Ländern vorgenommen wird, kann künftig der ambulante
Versorgungsbedarf sichergestellt werden.
Die als Sachverständige geladenen Vorsitzenden der KV
Mecklenburg-Vorpommern und der KV Brandenburg, Dr. Eckert und Dr.
Helming, führten eindrucksvoll aus, dass in den neuen Bundesländern
bestimmte Leistungen nicht mehr erbracht werden, weil die
Krankenversicherungen sie nicht bezahlen können. So würden
beispielsweise keine ambulanten Harnsteinzertrümmerungen mehr
durchgeführt, es fehlten Herzkatheter-Messplätze, Hospize würden
nicht mehr zugelassen. In den neuen Ländern werde inzwischen ein
Drittel weniger Personal in den Praxen vorgehalten als in den alten
Ländern. Das bedeute für den Arbeitsmarkt in den neuen Ländern 40 000
Beschäftigte weniger. Die Wartezeit bei den Fachärzten nehme ständig
zu. Orthopäden, Neurologen u. a hätten bis zu einem halben Jahr
Wartezeit. Aus Kostengründen müssten die Sprechstunden teilweise
durch Notdienstzeiten ersetzt werden. Nachinvestitionen blieben aus.
In Mecklenburg-Vorpommern würden viele Hausarztpraxen nicht mehr
besetzt.

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