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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Brähmig: Heilbäder und Kurorte in der Beherbergungsstatistik belassen

Berlin /(ots)

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbergungsstatistikgesetz) erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:

Die Tourismuspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprechen
sich mit Nachdruck dafür aus, entgegen einem Gesetzentwurf der
Bundesregierung auch in Zukunft in der Beherbergungsstatistik die
Übernachtungen in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken zu erfassen.
Andernfalls würde die Aussagekraft der Tourismusstatistik in
Deutschland wesentlich geschwächt sowie den Heilbädern und Kurorten
eine wichtige Planungsgrundlage ihrer Infrastruktur- und
Tourismuspolitik entzogen. Dies darf nicht zur Kostenkompensation für
die ansonsten zu begrüßende geplante Erfassung der Auslastung der
Gästezimmer dienen, die betriebswirtschaftlich wichtiger ist als die
bisher erfasste Bettenauslastung.
Laut Angaben des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) entfällt fast
die Hälfte der 100 Millionen jährlichen Übernachtungen in deutschen
Heilbädern und Kurorten auf Sanatorien und Kurkrankenhäuser, deren
Patienten nicht bettlägerig sind, sondern in der therapiefreien Zeit
auch die kurortspezifischen touristischen Angebote wahrnehmen. Ohne
die Erfassung dieser kurtaxpflichtigen Übernachtungen droht auch der
Wegfall der damit verbunden Einnahmen aus der Kurtaxe für die
betroffenen Gemeinden. Die Krankenhausstatistik, die laut dem
Gesetzentwurf entsprechende Informationen liefern soll, ist kein
Ersatz. Denn dort werden die Daten nicht monatlich erhoben, nur mit
großer zeitlicher Verzögerung bereitgestellt und sind inhaltlich
nicht vergleichbar.
Auch sollte bei der Festlegung der Größe, ab der Betriebe
meldepflichtig sind, nicht auf das Gaststättengesetz verwiesen
werden. Künftige Änderungen des dort geregelten Erlaubnisvorbehaltes
für Betriebe mit mehr als acht Gästebetten, die als Bezugsgröße
dient, hätte weitreichende Konsequenzen für die Tourismusstatistik.
Stattdessen sollte die Erhebungseinheit eindeutig im
Beherbergungsstatistikgesetz festgelegt werden.
Die CDU/CSU-Tourismuspolitiker haben den Präsidenten des
Statistischen Bundesamtes außerdem um Prüfung gebeten, inwieweit die
folgenden Vorschläge umgesetzt werden können bzw. welche Kosten damit
verbunden wären:
1. die zusätzliche Erfassung der Betriebe mit weniger als neun
Gästebetten und damit aller Gästeübernachtungen, da in vielen
deutschen Urlaubsregionen die Zahl der Übernachtungen bis zu über 40%
höher als nach der bisher amtlichen Statistik liegen dürfte - diese
Erfassung könnte unbürokratisch mindestens einmal jährlich erfolgen;
2. eine schnellere Erfassung der Daten als bisher, z.B. über die
Bereitstellung durch die Betriebe per E-mail oder Internet.
   Mit diesen Maßnahmen könnte der Nutzen der Beherbergungsstatistik
für die deutsche Tourismuswirtschaft noch beträchtlich verbessert
werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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