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Austermann: Ökosteuer und Kindergeld - Unklarheiten aller Orten!

Berlin (ots)

Zur aktuellen Diskussion über Ökosteuer-Aussetzung
und Kindergelderhöhung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Die Führungslosigkeit und Ratlosigkeit in der rot-grünen Koalition
zeigt sich mal wieder bei der "Ökosteuer". Wenn über eine Aussetzung
nachgedacht wird, so ist das das Eingeständnis der gescheiterten
Abzockerei: Die gegenwärtigen Spritpreise beruhen auf jeden Fall auch
auf der "Steuertreiberei" der rot-grünen Bundesregierung. Drei
"Ökosteuer-Stufen" haben die Spritpreise mit 21 Pf/Liter belastet.
Hinzu kommt die Mehrwertsteuer auf den erhöhten Preis mit 11,2
Pfennig (zusammen rd. 30 Pfennig). Ohne die rot-grünen
Trittbrettfahrer lägen die Spritpreise zur Zeit immer noch unter 2
DM. Bleibt es bei den gegenwärtigen Preistendenzen, die gesamte
Inflationsrate ist auf 2,8 vH hochgeschnellt (Oktober 1998: 0,5 vH),
dann sind die zusätzlichen Energiekosten für Bürger und Unternehmen
beinahe doppelt so hoch wie die Entlastungen durch die Steuerreform.
Bei einem solchen Kaufkraftentzug ist es nicht verwunderlich, dass
die deutsche Volkswirtschaft schwächelt und eine Steigerung des
Wachstums in weite Ferne rückt.
In der politischen Diskussion ist seit einiger Zeit auch eine
weitere Erhöhung des Kindergeldes. Die Kindergelderhöhung ist von
führenden Mitgliedern der Regierung und der rot-grünen Koalition vor
mehreren Monaten fest versprochen worden. Gleiches gilt für einen
zusätzlichen Betreuungsbetrag.
Die Kindergelderhöhung ist aus verschiedenen Gründen fraglich
geworden:
1. Der Haushalt des laufenden Jahres ist mit verschiedenen Risiken
(Mehrausgaben) behaftet, die sich im nächsten Jahr fortsetzen dürften
(Bundeswehr, Arbeitslosenhilfe ... )
2. In der Haushaltsplanung (Finanzplan) des Bundes sind die
Mindereinnahmen bisher nicht vorgesehen.
3. Die Steuereinnahmen dürften entsprechend dem Konjunkturverlauf
niedriger als erwartet ausfallen, insbesondere ab 2002.
4. Die Länder müssen zustimmen. Mit den Ländern besteht aber
bisher keine Klarheit über die Erhöhung als solche und den
Verteilungsschlüssel. Üblich ist nach der Steuerverteilung eine
Verlagerung der Mindereinnahmen (Kindergeld) im Verhältnis 42,5 :
42,5 : 15 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Anlässlich der
Neuregelung des Kindergeldes haben sich aber Bund und Länder 1996
darauf verständigt, den Schlüssel beizubehalten, aber zugleich den
Ländern zusätzliche Punkte an der Umsatzsteuer zuzubilligen. Demnach
ergab sich rechnerisch eine Verteilung von 74: 26 zu Lasten des
Bundes. Da die Umsatzsteuereinnahmen niedriger flossen als
angenommen, beanspruchen die Länder einen Nachschlag von mindestens
1,8 Mrd. DM, der noch offen ist. Weitere Belastungen sind auf die
Länder/Gemeinden zugekommen, z.B.: Grundrente, Einnahmeverluste aus
UMTS-Lizenz-Verkäufen, Rentenreform (private Altersvorsorge) usw.,
oder stehen an: Länderfinanzausgleich, Förderung des Wohneigentums,
Solidarpakt II.
5. Weitere Forderungen nach Aufstockung des Betreuungsbetrages um
den Erziehungsbedarf stehen im Raum. Entsprechend haben sich
rot-grüne Koalitionäre eingelassen. Auch insoweit ist eine
Mitfinanzierung der Länder/Gemeinden erforderlich, wenn der
Betreuungsbetrag dem Ausbildungsbetrag angepasst und von 3.024 um
1.200 auf 4.212 DM erhöht wird.
Vom Bundesfinanzminister wurde deshalb die Auffassung vertreten,
dass eine Entscheidung noch nicht gefallen und erst nach der
Steuerschätzung im Mai möglich sei. Darüber hinaus müsste mit den
Ländern Einvernehmen erzielt werden.
10 DM höheres Kindergeld bedeutet Mindereinnahmen bei der Steuer
in Höhe von 1,9 Mrd. DM. Bei 30 DM ergibt sich ein Steuerausfall von
5,7 Mrd. DM. Davon hätten der Bund mindestens 2,43 Mrd. DM (42,5 %)
bzw. 4,22 Mrd. DM (74 %) und die Länder /Gemeinden den Restbetrag zu
tragen. Hinzu kommen 600 Mio. DM für die Erhöhung des
Betreuungsbetrages, insgesamt für den Bund also rund 3 Mrd. DM bzw.
4,8 Mrd. DM.
Die Äußerungen Eichels müssen als Distanzierung von der vollen
Erhöhung verstanden werden. Wegen der großen Unklarheiten aller Orten
muss er sein Finanzkonzept überarbeiten. Kompromisse mit den Ländern
sind vorzubereiten. Dies ist seine ureigenste Aufgabe.

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Fax: (030) 227-56660
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