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CDU/CSU-Bundestagsfraktion/ Lammert: CDU/CSU-Fraktion lehnt unbefristeten Hauptstadtkulturvertrag ab

Berlin (ots)

Zu dem Vorschlag des Staatsministers für Kultur,
den Hauptstadtkulturvertrag nicht zu befristen, erklärt der
kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Lammert MdB:
Die Ankündigung des Staatsministers für Kultur, Julian
Nida-Rümelin, den Hauptstadtkulturvertrag zwischen dem Bund und dem
Land Berlin unbefristet abzuschließen, ist bestenfalls gut gemeint,
vom Ablauf her kurios und in den möglichen Wirkungen fatal.
Nach dem zweifelhaften Weihnachtsgeschenk seines Vorgängers an die
Staatsoper hat der Staatsminister für Kultur Berlin nun ein Osterei
ähnlicher Machart beschert: Überraschend, nicht ausreichend
durchdacht und im Ergebnis kontraproduktiv.
Der Hauptstadtkulturvertrag ist noch immer nicht unterzeichnet,
obwohl seit Monaten von den Vertragsverhandlungen berichtet und seit
einiger Zeit auch erklärt wird, dass er unterschriftsreif sei. Die
offensichtlich doch beachtlichen Differenzen zwischen dem
Kulturstaatsminister und dem Bundesfinanzminister erfordern immer
weitere Abstimmungsrunden.
Die Absicht der Bundesregierung, den Vertrag nicht zeitlich zu
befristen, ist vor diesem Hintergrund nicht nur grotesk, sie kehrt
auch die seriöse Reihenfolge einer üblichen Vertragsverhandlung um
und bedeutet eine sinnwidrige und vor allem völlig unnötige
Festschreibung von Förderschwerpunkten, deren Zweckmäßigkeit nach
angemessener Zeit bilanziert werden muss. Bei den zur Zeit im Vertrag
vorgesehenen Schwerpunkten in der Berlinförderung des Bundes sind
Einwände durchaus angebracht, auch andere Schwerpunkte sind
vorstellbar und wurden und werden diskutiert. Die Festschreibung, wie
sie dem Staatsminister nun vorschwebt, erschwert nicht nur die
Berücksichtigung alternativer Förderschwerpunkte, sie behindert auch
eine regelmäßige und wirkungsvolle Überprüfung des status quo und die
Realisierung von sich daraus ableitenden Korrekturen. Für die
Förderung einer lebendigen Kultur in der Bundeshauptstadt müsste dies
aber ganz im Gegenteil ausdrücklich das gemeinsame Interesse des
Bundes wie Berlins sein.
Streitig ist nicht die Notwendigkeit eines dauerhaften und
vertraglich geregelten Engagements des Bundes in Berlin und für die
Kultur in der Bundeshauptstadt, streitig ist die Notwendigkeit einer
Beweglichkeit in den Förderschwerpunkten. Die Beibehaltung der
Gestaltungsfreiheit liegt im Übrigen nicht nur im Interesse künftiger
Entscheidungen der Bundesregierung wie des Bundestages, sie dient
auch der Vitalität der Kultur in der Bundeshauptstadt.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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