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Grindel/von Stetten: Koalition stärkt das Ehrenamt

Berlin (ots)

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gemeinnützigkeitsstärkungsgesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf werden wichtige Maßnahmen für ehrenamtlich Tätige auf den Weg gebracht. Hierzu erklären der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Sportausschuss, Reinhard Grindel, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Christian Freiherr von Stetten:

"Das Ehrenamt liegt der Koalition am Herzen. Bürgerschaftliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Millionen Deutsche setzen sich in Kirchen, Sportvereinen, sozialen Einrichtungen, Parteien oder Initiativen ein. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens wären ohne die ehrenamtlich Tätigen nicht denkbar. Wer besondere Verantwortung übernimmt, fördert das Gemeinwesen und trägt dazu bei, die Herausforderungen der Gegenwart zu bewältigen.

Dies verdient unsere Anerkennung und Unterstützung. Die Politik ist daher aufgerufen, die Anreize für das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und bürokratische Hindernisse abzubauen. Aus diesem Grunde haben die Finanz-, Sport- und Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts initiiert, welches heute im Bundeskabinett beschlossen wurde.

Wir setzen dabei auf Maßnahmen aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Es handelt sich um ein attraktives Paket zu allen Fragen, die ehrenamtlich tätige Bürger berühren: Zum steuerlichen Bereich genauso wie zum Zivilrecht.

Ein wichtiger Punkt ist die Anhebung der Pauschalen im Steuerrecht: Übungsleiter wie etwa Sporttrainer oder Erzieher können künftig bis zu 2.400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Aber auch andere ehrenamtlich Tätige wie Kassierer oder Platzwarte werden durch eine erhöhte Ehrenamtspauschale von 720 Euro begünstigt. Bei bürgerschaftlichem Engagement ist aber auch an die vielen Vereine und Stiftungen zu denken, in denen sich Ehrenamtliche organisieren. Der Gesetzentwurf sieht deutliche Verbesserungen vor. So wird z. B. die Frist, innerhalb derer steuerbegünstigte Körperschaften ihre Mittel verwenden müssen, um ein Jahr verlängert. Die Rücklagenbildung wird künftig deutlich flexibler gestaltet. Wir schaffen mehr Rechtssicherheit: Vereine erhalten zukünftig eine verbindliche Bescheinigung, ob ihre Satzung die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig erfüllt.

Viele Ehrenamtliche bewegt die Frage, inwieweit sie für etwaige Fehler und Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit einzustehen haben. Der Entwurf sieht hier eine Beschränkung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen vor.

Wir wollen auch in Zukunft motivierte Ehrenamtliche haben. Hierfür setzt sich die bürgerliche Koalition ein. Die Gesetzesinitiative soll in diesem Sinne ein klares Signal an die Ehrenamtlichen sein, dass ihre Arbeit von der Politik gewürdigt und unterstützt wird."

Hintergrund:

Die Initiative geht auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Finanz-, Sport- und Rechtspolitikern der Koalitionsfraktionen zurück. Hierbei fand eine enge Abstimmung mit der Bundesregierung statt, die auch die Ausformulierung des Gesetzentwurfs übernommen hat.

Vorgesehen sind unter anderem folgende Maßnahmen:

   - Im Einkommensteuerrecht werden die Übungsleiterpauschale von 
     2.100 Euro auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale von 500 
     Euro auf 720 Euro erhöht.
   - Die Umsatzgrenze für die Klassifizierung von sportlichen 
     Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb wird von 
     35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Ziel ist, die eher am 
     Breitensport orientierten Vereine von Bürokratielasten zu 
     entbinden. Bei kleineren Veranstaltungen entfällt die Pflicht, 
     die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen bzw. dem 
     steuerfreien Bereich zuzuordnen.
   - Nach Prüfung erhalten die Vereine eine rechtsverbindliche 
     Bescheinigung darüber, ob die Satzung den Vorschriften der 
     Abgabenordnung entspricht.
   - In der Abgabenordnung wird die Mittelverwendungsfrist um ein 
     weiteres Jahr ausgedehnt, um den Druck der Organisationen, die 
     ideellen Mittel zeitnah einzusetzen, zu senken.
   - Vorgesehen ist eine erleichterte Zuführung der ideellen Mittel 
     in eine freie Rücklage und die Einführung einer 
     Wiederbeschaffungsrücklage. Hierdurch wird die 
     Leistungsfähigkeit der steuerbegünstigten Körperschaften 
     nachhaltig gesichert.
   - Der Entwurf erweitert die besonderen Haftungsregelungen für 
     Vorstandsmitglieder nach § 31a des Bürgerlichen Gesetzbuchs 
     (BGB) auf Mitglieder anderer Organe sowie auf besondere 
     Vertreter von Vereinen und Stiftungen. Auch für 
     Vereinsmitglieder werden besondere Haftungsvorschriften 
     geschaffen, die an § 31a BGB angelehnt sind. Somit sind die 
     Regelungen in der Abgabenordnung und im BGB gleichlaufend.

Die Steuermindereinnahmen für den Fiskus liegen bei 110 Millionen Euro jährlich. Geplant ist eine sog. Doppeleinbringung: Der Gesetzentwurf soll sowohl durch die Bundesregierung, als auch durch - unter Federführung des Finanzausschusses - die Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

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