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Holzenkamp/Heil: Gesetzliche Obergrenze für Dispozinsen nicht zielführend

Berlin (ots)

Im Plenum des Bundestags wurden am heutigen Freitag die Anträge der SPD und der Linken zur Deckelung der Dispozinsen debattiert. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

"SPD und Linke machen es sich in ihren Anträgen zu einfach: Einerseits vernachlässigen sie die Grundsätze der Marktwirtschaft, anderseits ignorieren sie die Nachteile, die eine Zinsobergrenze mit sich bringen würde. Eine Zinsobergrenze - auch eine, die an den Basiszinssatz gekoppelt ist - kann dazu führen, dass Banken, die momentan niedrigere Dispozinssätze haben, sich an dieser orientieren und ihren Zinssatz dementsprechend erhöhen. Andere Banken, die durch die Obergrenze gezwungen werden, ihren Zinssatz zu senken, könnten ihre finanziellen Einbußen dadurch ausgleichen, dass sie Preise für andere Dienstleistungen - zum Beispiel die Kontoführungsgebühr - erhöhen.

Es besteht ein Missverhältnis zwischen dem Zinssatz, zu dem sich Banken Geld leihen, und dem Zinssatz, den Kunden bei Überziehung ihres Kontos zahlen müssen. Wir fordern die Banken auf, eine freiwillige Selbstverpflichtung einzugehen und die Zinssätze zu senken. Die Banken haben bereits auf den Druck von Politik und Öffentlichkeit reagiert. Bis November wollen sie prüfen, wie die Konditionen transparenter gemacht werden können. Außerdem haben sie angekündigt, die betroffenen Kunden verstärkt bei der Suche nach Alternativen zum Dispokredit zu unterstützen. Das ist ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aber auch die Verbraucher sind gefordert: Sie entscheiden sich für oder gegen eine bestimmte Bank und können so auf Preise, Leistungen und Konditionen der Banken Einfluss nehmen."

Pressekontakt:

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Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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