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Marschewski: Auswärtiges Amt erleichtert unkontrollierbare Zuwanderung und erschwert Rückführung

Berlin (ots)

Zur Änderung der Visa-Praxis und Abstimmung der
Lageberichte mit Menschenrechtsorganisationen erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin
Marschewski MdB:
Die neue Visa-Praxis des Auswärtigen Amtes und die Mitwirkung von
Menschenrechtsorganisationen an den Lageberichten sind Signale in die
falsche Richtung. Es muss endlich Schluss sein mit der Grünen-Politik
des "Einreise- und Bleiberechts für Alle".
Es ist nicht mehr hinzunehmen, dass mehr und mehr Menschenrechts-
und Flüchtlingsorganisationen die Einreise- und Rückführungspolitik
der staatlichen Organe bestimmen. Die Durchsetzung staatlicher
Interessen muss Klientelpolitik entzogen bleiben.
Es wird Zeit, dies das endlich auch zum Auswärtigen Amt
durchdringt.
Was bei der Visa-Praxis auf den Samtpfoten des
"Vertrauensschutzes" daherkommt, ist nichts anderes als eine
Einreiseerleichterung für Personen, die hier ein Dauerbleiberecht
wollen, aber nicht als bona-fide-Reisende anzusehen sind. Es ist
durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt, Personen aus Ländern,
aus denen oder über die nachweislich besonders viele Asylbewerber
oder sonstige Ausländer kommen, die nach unseren Rechtsgrundlagen
kein Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht haben, künftig die Einreise zu
erleichtern und damit Zuwanderung zu ermöglichen.
Wie passt das mit der Politik des Bundesinnenministers zusammen,
der fortwährend Steuerungsmöglichkeiten für ungeregelte Zuwanderung
einfordert?
Es ist doch geradezu abenteuerlich, für die Ablehnung eines
Visums-Antrages auf Familienzusammenführung ausdrücklich eine
schriftliche, also aktenkundige, Begründung zu fordern. Hierdurch
wird die Erteilung eines Visums für Familienzusammenführung zum
Regelfall erhoben.
Warum wehrt sich das Auswärtige Amt mit Händen und Füßen gegen die
Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Abnahme von Fingerabdrücken
bei Visa-Antragstellern? Auf diese Weise gelänge es den Ausländern
nicht mehr, ihre Rückführung durch Identitätsverschleierung zu
verhindern. Die Schweiz praktiziert ein solches Verfahren mit großem
Erfolg.
Abschließend zu den Lageberichten des Auswärtigen Amtes: Um deren
angebliche "Tendenziösität" abzustellen, werden nunmehr Abstimmungen
mit Menschenrechtsorganisationen vorgenommen.
Dass das Bundesverfassungsgericht den Länderberichten wegen ihrer
Güte und Objektivität in seinen Asylentscheidungen aus dem Jahre 1996
einen herausgehobenen Stellenwert eingeräumt hatte, scheint im
Auswärtigen Amt niemand mehr zur Kenntnis nehmen zu wollen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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