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Geis: Däubler-Gmelin schießt beim Schuldrecht weit über das Ziel hinaus - Nachteile für die deutsche Wirtschaft

Berlin (ots)

Zu den Absichten der Justizministerin bei der
Reform des Schuldrechts erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Justizministerin schießt mit ihrem Entwurf zur sog.
Schuldrechtsmodernisierung weit über das Ziel hinaus und schadet
sowohl der Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuches als auch der
deutschen Wirtschaft.
Veranlasst sind bis zum Jahresende lediglich solche Änderungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches, die durch entsprechende Richtlinien der EU
geboten sind. Es handelt sich um die Richtlinien zum
Verbrauchsgüterkauf, zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zum
elektronischen Geschäftsverkehr.
Die Ministerin neigt jedoch wie immer nicht nur zum großen Wurf,
sondern auch zur großen Hektik und möchte bis zum Jahresende gleich
auch wesentliche Teile des Schuldrechts umstülpen. Dass der Bundestag
dann nur ein gutes Vierteljahr Zeit hätte, sich mit dem Konvolut von
gerade mal sechshundertundvierzig (640!) Seiten zu befassen, zeigt
einmal mehr den Umgang dieser Regierung mit dem Gesetzgebungsorgan
Bundestag.
Schlimm sind jedoch auch die inhaltlichen Ausgestaltungen. Die
Richtlinie sieht eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor - im
Entwurf ist es völlig unnötigerweise ein Jahr mehr.
Bei der Regelung des Zahlungsverzuges sieht die Richtlinie einen
Zinssatz von 7 % über dem Basiszins vor; daraus werden im Entwurf des
BMJ 9 % - also 30 % mehr als gefordert.
Die regelmäßige Verjährungsfrist soll drei Jahre betragen. Wenn
der Unterschied von Rechts- und Sachmängeln aufgehoben werden soll,
führt dies zu untragbaren Diskrepanzen - die Ansprüche aus absoluten
Rechten verjähren in 30 Jahren. Das ist auch so notwendig. Aber es
geht nicht, dass der Käufer einer Sache mit Ansprüchen Dritter
konfrontiert wird, wenn er selbst gegen den Verkäufer keine Ansprüche
mehr hat.
Schon diese Punkte zeigen die Unausgegorenheit des bisherigen
Entwurfs.
Die Union verkennt keineswegs den Reformbedarf im Schuldrecht. Sie
erwartet aber, dass zunächst die Richtlinien im Verhältnis 1:1
umgesetzt werden und dass danach seriös an der Reform des
Schuldrechts gearbeitet wird. Vor allen Dingen müssen dann auch die
Arbeiten der Internationalen Vertragsrechtskommission und von
Unidroit beachtet werden, was bislang in der Eile ebenfalls versäumt
wurde. Ohne eine Einbeziehung der Wissenschaft wie der gerichtlichen
Praxis sollte ein solches Projekt nicht begonnen werden - es sei
denn, die Ministerin legt Wert auf die tägliche Konfrontation, wie es
bei der ZPO-Reform der Fall ist.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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