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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Weiß: Mitbestimmungsreform muss Sozialpartnerschaft stärken!

Berlin (ots)

Zum Gesetzentwurf zur Novellierung des
Betriebsverfassungsgesetzes, den das Bundeskabinett am 14. Februar
2001 verabschiedet hat, erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerald Weiß MdB:
Sozialpartnerschaft ist ein Pfund, mit dem Deutschland wuchern
kann. Diese Sozialpartnerschaft für die Zukunft zu sichern, muss Ziel
der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sein. Trotz positiver
Ansätze wird der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf diesem
Anspruch nicht gerecht.
Richtig ist der Ansatz, statt starrer gesetzlicher Definitionen
des Betriebsbegriffs, den Tarifvertragsparteien mehr Möglichkeiten
bei der Bildung der Betriebsräte zu gewähren. Aber hätte man nicht
auch den Betriebspartnern mehr Spielräume geben können?
Richtig ist das vereinfachte Wahlverfahren für kleinere Betriebe.
Aber warum hat man nicht den Mut, zugleich die Persönlichkeitswahl zu
stärken, auch Kumulieren und Panschieren zu ermöglichen? Das würde
zwar den Einfluss von Funktionsträgern schmälern, aber die
Mitwirkungsmöglichkeiten des einzelnen Mitarbeiters stärken. Die
Chance wurde vertan.
Richtig ist die Aufhebung des Gruppenprinzips, da eine
Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist nicht mehr
zeitgemäß ist. Aber mit dieser Begründung schafft Riester auch gleich
den ganzen Minderheitenschutz bei der Bildung des Betriebsausschusses
und der Wahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder ab - obwohl
das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Also: In vielen Betrieben
keine Freistellungen mehr für unabhängige Betriebsräte, für
christliche Gewerkschafter. Statt dessen 100 Prozent der
Freistellungen für die Gewerkschaft, die 51 Prozent der
Betriebsratsmitglieder stellt. Warum?
Richtig ist, den Betriebsräten mehr Mitwirkungsmöglichkeiten bei
Beschäftigungssicherung und Berufsbildung zu geben. Aber warum
überfrachtet man den Aufgabenkatalog der Betriebsräte zugleich mit
allgemeinpolitischen Anliegen wie der Bekämpfung von Rassismus und
mit Umweltschutz? Wenn aus dem Katalog der allgemeinen Aufgaben oder
der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten ein Gemischtwarenladen
wird, dann wird der Blick auf die wirklich wichtigen
Zukunftsaufgaben, nämlich Qualifizierung und Sicherung von
Arbeitsplätzen, verstellt!
Die Aufnahme des Umweltschutzes war wohl vor allem den
Bündnisgrünen geschuldet. Für ein bisschen blumige Öko-Rhetorik sind
sie an anderen Stellen eingeknickt, etwa bei der Forderung nach
Stärkung der Individualrechte. Vollmundig hatte Frau Dückert noch im
letzten Jahr gefordert, die individuellen Partizipationsrechte "auch
ohne Rückgriff auf einen möglicherweise gar nicht vorhandenen
Betriebsrat" zu stärken. Es müsse "einen Zweig direkter Partizipation
für Mitarbeiter" geben. Geblieben ist davon so gut wie nichts, obwohl
genau das - neben der größeren Flexibilität für die betriebliche
Ebene - eine richtige Antwort auf die sich ändernde Arbeitswelt
gewesen wäre.
Nicht alles an dem Gesetzentwurf ist falsch. Aber die Chance für
eine wirklich durchgreifende Modernisierung wird nicht genutzt.
Bleibt nur die Hoffnung, dass sich Rotgrün im parlamentarischen
Verfahren noch auf Veränderungen einlässt.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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